Was München zu aufwandsarmen Drehs, Servicebüro-Film-Fällen und frühen Location-Fragen sagt.
München unterscheidet aufwandsarme Drehs auf öffentlichem Grund von Produktionen, die Freigaben für Verkehrsflächen, städtische Objekte, Parks, Schulen, Friedhöfe oder andere regulierte Orte brauchen. Wenn nur leichtes Hand-Equipment genutzt wird, keine Aufbauten entstehen, die Produktion zu Fuß unterwegs ist und sehr klein bleibt, kann ein Dreh genehmigungsfrei sein; alles Größere sollte mit der Stadt geprüft werden.
In München ist die Frage vor allem prozessbezogen: Wann bleibt ein kleiner Dreh noch aufwandsarm und ab wann werden das Servicebüro Film oder eine Sondernutzung relevant?
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