SetScout
SearchHost
Help CenterBlogChangelog

German legal document

This legal document is currently available in German. The German text is the binding legal version for SetScout.

SetScoutSetScout

© 2026 SetScout

SetScout is funded through the EXIST program by the Federal Ministry for Economic Affairs and Energy and the European Social Fund Plus (ESF Plus).

Federal Ministry for Economic Affairs and EnergyCo-funded by the European UnionEXIST - From Science to Business
Contact

PRODUCT

  • Script Analysis
  • Search

RESOURCES

  • Help Center
  • Locations
  • Changelog
  • Blog

COMPANY

  • Imprint
  • Terms for searchers
  • Cookie Settings
  • Terms for hosts
  • Privacy Policy
  • Cookie Policy
  • P2B
  • Consumer Information for Hosts
  • Online Marketplace Information
  • Right of Withdrawal
  • Notice and takedown
  • DSA Information
  • Payment Terms
SetScoutSetScout

© 2026 SetScout

Contact

PRODUCT

Script AnalysisSearch

RESOURCES

Help CenterLocationsChangelogBlog

COMPANY

ImprintTerms for searchersCookie SettingsTerms for hostsPrivacy PolicyCookie PolicyP2B
Consumer Information for HostsOnline Marketplace InformationRight of WithdrawalNotice and takedownDSA InformationPayment Terms

SetScout is funded through the EXIST program by the Federal Ministry for Economic Affairs and Energy and the European Social Fund Plus (ESF Plus).

Federal Ministry for Economic Affairs and EnergyCo-funded by the European UnionEXIST - From Science to Business

Location metadata includes data from © OpenStreetMap contributors (ODbL). Images are separately licensed. Data sources & licenses

SearchHost

SetScout Zahlungsbedingungen

Stand: 23.03.2026 Anbieterin: SetScout UG (haftungsbeschränkt), Sitz: München, Registergericht: Amtsgericht München, Handelsregisternummer: HRB 311845, Petzetstraße 8, 81245 München, Deutschland Kontakt: [email protected] DSA-Kontaktpunkt für Behörden: [email protected]


§ 1 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vertragsdokumenten

  1. Diese Zahlungsbedingungen regeln ergänzend zu den übrigen Vertragsbedingungen von SetScout die Zahlungsabwicklung im Zusammenhang mit

    1. kostenpflichtigen Abonnements und sonstigen entgeltlichen Leistungen von SetScout gegenüber Suchenden,
    2. der Vermittlung und Abwicklung von Buchungen zwischen Hosts und Kunden bzw. Suchenden über die Plattform, sowie
    3. etwaigen Rückerstattungen, Rückbelastungen, Verrechnungen, Auszahlungsstopps und sonstigen zahlungsbezogenen Vorgängen.
  2. Diese Zahlungsbedingungen gelten ergänzend zu:

    1. den SetScout Host- und Marktplatz-AGB,
    2. den SetScout Nutzungs- und Abonnementbedingungen für Suchende,
    3. dem jeweils einbezogenen Motivvertrag,
    4. den gesonderten Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen, sowie
    5. den Bedingungen der jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleister.
  3. Im Fall von Widersprüchen gelten im Zweifel folgende Vorrangregeln:

    1. individualvertragliche Abreden im Einzelfall,
    2. transaktionsbezogene Checkout-, Tarif- oder Buchungsinformationen,
    3. der jeweils einbezogene Motivvertrag für das Verhältnis zwischen Host und Kunde,
    4. diese Zahlungsbedingungen,
    5. die übrigen AGB von SetScout, jeweils vorbehaltlich zwingenden Rechts.
  4. Soweit diese Zahlungsbedingungen zwischen verschiedenen Rollen unterscheiden, gilt:

    1. Suchende sind Nutzer, die Abonnements abschließen, recherchieren oder Buchungen anfragen bzw. vornehmen;
    2. Hosts sind Nutzer, die Locations anbieten;
    3. Kunden sind diejenigen Suchenden oder sonstigen Nutzer, die eine konkrete Location-Buchung vornehmen;
    4. Zahlungsdienstleister sind von SetScout eingebundene externe Zahlungsabwickler, derzeit insbesondere Stripe, Stripe Billing und Stripe Connect oder vergleichbare Anbieter.

§ 2 Rollen von SetScout, Host und Zahlungsdienstleister

  1. SetScout betreibt eine technische Plattform zur Zahlungsanbahnung und Zahlungsabwicklung.
  2. Bei Abonnements und sonstigen eigenen entgeltlichen Leistungen von SetScout ist SetScout selbst Vertragspartner und Zahlungsempfänger des Nutzers, soweit im Checkout nichts anderes angegeben ist.
  3. Bei Location-Buchungen über die Plattform wird SetScout, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht selbst Vertragspartner des Motivvertrags zwischen Host und Kunde.
  4. Bei solchen Location-Buchungen ist zivilrechtlicher Leistungserbringer gegenüber dem Kunden grundsätzlich der jeweilige Host; SetScout übernimmt insoweit die technische Vermittlung, die Zahlungssteuerung und den Einbehalt eigener Forderungen nach Maßgabe der Vertragsdokumente.
  5. Die Zahlungsabwicklung kann ganz oder teilweise über externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Deren ergänzende Nutzungs- und Vertragsbedingungen gelten zusätzlich, soweit sie wirksam einbezogen werden.
  6. SetScout ist berechtigt, Zahlungsflüsse, Auszahlungslogiken, Auszahlungszeitpunkte, Zahlungsarten und Zahlungsdienstleister zu ändern, soweit berechtigte Interessen des Nutzers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden und zwingendes Recht beachtet wird.

§ 2a Checkout-Hinweis bei termingebundenen Location-Buchungen

  1. Vor dem Start des zahlungspflichtigen Checkouts für eine Marketplace-Buchung zeigt SetScout dem Kunden einen gesonderten Hinweis zum gesetzlichen Widerrufsrecht bei termingebundenen Location-Buchungen an.
  2. Der Kunde muss bestätigen, dass er verstanden hat, dass für termingebundene Location-Buchungen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, soweit die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB erfüllt sind.
  3. Diese Bestätigung wird als Buchungs- und Zahlungsevidenz gespeichert. Sie ersetzt nicht die im Checkout angezeigte Stornierungsregel und berührt keine gesetzlichen Rechte bei Pflichtverletzungen.

§ 3 Zulässige Zahlungsarten und technische Zahlungsabwicklung

  1. SetScout kann je nach Produkt, Land, Nutzergruppe, Risiko, Währung und technischem Verfügbarkeitsstatus unterschiedliche Zahlungsarten anbieten.

  2. Für Abonnements und sonstige Entgelte von SetScout können insbesondere Kreditkarte, SEPA, PayPal, Apple Pay, Google Pay oder andere im Checkout angezeigte Zahlungsarten angeboten werden.

  3. Für Buchungen von Locations über die Plattform können insbesondere Karten- oder sonstige elektronische Zahlungsarten angeboten werden, die über den eingebundenen Zahlungsdienstleister unterstützt werden.

  4. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

  5. SetScout ist berechtigt, einzelne Zahlungsarten einzuschränken, abzulehnen oder von zusätzlichen Prüfungen abhängig zu machen, insbesondere bei:

    1. erhöhtem Betrugs- oder Chargeback-Risiko,
    2. unvollständigen Verifizierungsangaben,
    3. länder- oder währungsbedingten Beschränkungen,
    4. regulatorischen Anforderungen, oder
    5. technischen Einschränkungen des Zahlungsdienstleisters.
  6. Der Nutzer hat die für die gewählte Zahlungsart erforderlichen Angaben vollständig, zutreffend und aktuell bereitzustellen und während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.


§ 4 Fälligkeit und Zahlung von Abonnements und sonstigen Entgelten von SetScout

  1. Entgelte für kostenpflichtige Abonnements von Suchenden sind, soweit im Checkout nichts Abweichendes angegeben ist, zu Beginn der jeweiligen Laufzeit im Voraus fällig.

  2. Monatliche Abonnements werden zu Beginn jedes Monatszeitraums, jährliche Abonnements zu Beginn jedes Jahreszeitraums belastet, sofern keine abweichende Abrechnungsperiode vereinbart wurde.

  3. Einmalige Entgelte, Zusatzprodukte, Upgrades, Add-ons oder sonstige von SetScout angebotene Leistungen sind mit Vertragsschluss bzw. Freischaltung oder zu dem im Checkout angegebenen Zeitpunkt fällig.

  4. Bei automatischer Verlängerung eines Abonnements ist SetScout berechtigt, das hinterlegte Zahlungsmittel zum Beginn des jeweiligen Folgezeitraums automatisch zu belasten.

  5. Der Nutzer stellt sicher, dass das hinterlegte Zahlungsmittel zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt gültig ist und ausreichende Deckung oder Kreditlinie besteht.

  6. Gerät der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug oder schlägt eine Belastung fehl, ist SetScout berechtigt,

    1. erneute Abbuchungsversuche nach eigenem oder durch den Zahlungsdienstleister vorgegebenem Retry-Verfahren vorzunehmen,
    2. kostenpflichtige Funktionen vorübergehend zu sperren oder einzuschränken,
    3. das Abonnement nicht zu verlängern, zu kündigen oder in einen unentgeltlichen Tarif zurückzusetzen,
    4. offene Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
  7. Gesetzliche Verzugszinsen und weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.


§ 5 Preise, Steuern und Währungen bei Abonnements

  1. Soweit im Checkout nichts anderes angegeben ist, werden Entgelte für Suchende als Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern eine solche anfällt.
  2. Für Unternehmer kann SetScout Preise, soweit zulässig und im Checkout transparent dargestellt, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausweisen.
  3. Maßgeblich ist jeweils der Preis, die Währung und die Steuerdarstellung, die dem Nutzer vor Abgabe seiner zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt werden.
  4. Wechselkurs-, Fremdwährungs- oder Bankgebühren des Zahlungsdienstleisters, des Kartenherausgebers oder der kontoführenden Bank trägt der Nutzer.
  5. Preisaktionen, Rabatte, Gutscheine, Testzeiträume und Promotions gelten nur im jeweils ausdrücklich kommunizierten Umfang und Zeitraum. Ein Anspruch auf deren Verlängerung oder erneute Gewährung besteht nicht.

§ 6 Rechnungen für Abonnements und sonstige Leistungen von SetScout

  1. SetScout kann Rechnungen, Zahlungsbelege, Gutschriften und Abrechnungsinformationen elektronisch zur Verfügung stellen, insbesondere per E-Mail, im Nutzerkonto oder über ein vom Zahlungsdienstleister bereitgestelltes Billing-Portal.
  2. Unternehmerische Nutzer sind verpflichtet, die gesetzlichen Voraussetzungen zum Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen zu schaffen und die für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend bereitzustellen, insbesondere Firmenname, Anschrift, Rechtsform, USt.-ID und sonstige steuerlich relevante Informationen, soweit erforderlich.
  3. Soweit bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung einer E-Rechnung besteht, können Rechnungen in dem gesetzlich zulässigen strukturierten elektronischen Format ausgestellt und bereitgestellt werden; eine gesonderte Zustimmung des Empfängers ist insoweit nicht erforderlich, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
  4. Soweit keine gesetzliche Pflicht zur Verwendung einer strukturierten E-Rechnung besteht, erklärt sich der Nutzer mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes verlangt.
  5. Der Nutzer hat Rechnungen und Abrechnungen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und erkennbare Einwendungen innerhalb angemessener Frist mitzuteilen.

§ 7 Zahlung bei Buchungen von Locations über die Plattform

  1. Für Buchungen von Locations über SetScout wird die Zahlung des Kunden grundsätzlich im Rahmen des elektronischen Buchungsprozesses ausgelöst. Der Kunde zahlt den im Buchungsprozess ausgewiesenen Gesamtbetrag über die Plattform; SetScout kann hiervon die eigene Provision einbehalten und den verbleibenden Betrag nach Maßgabe dieser Zahlungsbedingungen an den Host auskehren.

  2. In der derzeitigen Marketplace-Implementierung läuft der Buchungsprozess so ab, dass

    1. der vollständige Motivvertrag und die sonst einbezogenen Vertragsdokumente angezeigt werden,
    2. Host und Kunde die erforderlichen elektronischen Vertragserklärungen abgeben,
    3. der Motivvertrag vollständig elektronisch bestätigt wird und
    4. der Kunde anschließend den abschließenden, eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchungs- oder Zahlungsschritt innerhalb der von SetScout vorgesehenen Checkout-Frist erfolgreich ausführt.
  3. Der Motivvertrag kommt unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass der Kunde den abschließenden, eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchungs- oder Zahlungsschritt einschließlich der Zahlung innerhalb der von SetScout vorgesehenen Checkout-Frist erfolgreich ausführt. Bis zum Eintritt dieser Bedingung wird die Buchung über die Plattform nicht durchgeführt. Bleibt die Zahlung aus oder läuft die Checkout-Frist ab, wird der Motivvertrag nicht wirksam; SetScout kann den Buchungsvorgang als fehlgeschlagen oder abgelaufen kennzeichnen und die weitere Abwicklung einstellen.

  4. SetScout zieht die Zahlung des Kunden im Checkout grundsätzlich vollständig als Einmalzahlung über den im Buchungsprozess ausgewiesenen Gesamtbetrag ein.

  5. Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des Buchungsprozesses sämtliche angezeigten Preisbestandteile, Gebühren, Stornofolgen und Fälligkeitszeitpunkte zu prüfen.

  6. Maßgeblich für die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist der im Buchungsprozess ausgewiesene Gesamtbetrag.

  7. Soweit dies gesetzlich zulässig und technisch vorgesehen ist, bevollmächtigt der Host SetScout für die Dauer des Plattformnutzungsverhältnisses, Rechnungen, Gutschriften, Korrektur- und sonstige Abrechnungsdokumente für die vom Host gegenüber dem Kunden erbrachte Motivüberlassung im Namen und für Rechnung des Hosts zu erstellen, elektronisch bereitzustellen oder über den eingebundenen Zahlungsdienstleister bereitstellen zu lassen. Der Host bleibt für die materielle Richtigkeit seiner steuerlichen Angaben und die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung verantwortlich.

  8. SetScout kann daneben eigene Rechnungen oder Abrechnungsdokumente über die gegenüber dem Host abgerechnete Vermittlungsprovision erzeugen, bereitstellen oder über den eingebundenen Zahlungsdienstleister bereitstellen lassen.

  9. Fehler bei der Erstellung, Verarbeitung oder Zuordnung solcher Rechnungs- oder Abrechnungsdokumente sowie fehlende Pflichtangaben des Hosts können zur Zurückhaltung von Auszahlungen führen, bis der Vorgang geklärt ist.


§ 8 Zusammensetzung des bei Buchungen geschuldeten Gesamtbetrags

  1. Der vom Kunden zu zahlende Gesamtbetrag besteht in der derzeitigen Marketplace-Implementierung aus der im Checkout ausgewiesenen Vergütung für die Nutzung der Location einschließlich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer oder sonstiger Abgaben, soweit anwendbar. Eine gesonderte, zusätzlich zum Hostpreis ausgewiesene SetScout-Service-, Plattform- oder Buchungsgebühr ist im aktuellen Marketplace-Checkout nicht vorgesehen.
  2. Nur die im Buchungsprozess transparent ausgewiesenen und wirksam einbezogenen Beträge sind geschuldet.
  3. Nachträgliche Zusatzforderungen außerhalb des Motivvertrags oder außerhalb ausdrücklich vereinbarter Zusatzleistungen sind unzulässig, soweit hierfür keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.
  4. Die derzeitige Marketplace-Implementierung sieht keinen standardisierten Plattformprozess für Kautionen, nachträgliche Nebenkosten, Overtime-Zuschläge oder sonstige nach Vertragsschluss hinzugefügte Host-Zusatzpositionen vor.

§ 9 Provision von SetScout gegenüber Hosts

  1. Für jede über SetScout wirksam zustande gekommene und bezahlte Buchung erhält SetScout vom Host eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10 % des im Checkout ausgewiesenen verhandelten Brutto-Buchungsbetrags für die Motivüberlassung.
  2. Die Provision wird unmittelbar aus diesem Buchungsbetrag berechnet und im Rahmen der technischen Zahlungsabwicklung einbehalten oder verrechnet.
  3. Soweit der Host für die Motivüberlassung Umsatzsteuer erhebt, ist diese im gegenüber dem Kunden ausgewiesenen Bruttobetrag enthalten. Die SetScout-Provision beträgt hiervon 10 %; die auf die Provisionsleistung von SetScout entfallende Umsatzsteuer ist in diesen 10 % bereits enthalten und wird nicht zusätzlich aufgeschlagen.
  4. Mangels gesonderter Zusatzpositionen im aktuellen Marketplace-Checkout bezieht sich die provisionsrelevante Buchungssumme derzeit auf den im Checkout ausgewiesenen verhandelten Brutto-Buchungsbetrag für die Motivüberlassung.

§ 9a Umgehungsbuchungen, Provision und Vertragsstrafe

  1. Ansprüche von SetScout wegen Umgehungsbuchungen, Off-Platform-Abwicklung oder gezielter Umgehungsanbahnung richten sich vorrangig nach den Host-AGB und den Nutzungs- und Abonnementbedingungen für Suchende.
  2. Kommt eine Umgehungsbuchung im Sinne der jeweils anwendbaren AGB zustande, kann SetScout diejenige Provision verlangen, die bei ordnungsgemäßer Abwicklung der Buchung über die Plattform angefallen wäre.
  3. Vertragsstrafen wegen Umgehungsbuchungen oder gezielter Umgehungsanbahnung werden gegenüber unternehmerischen Nutzern nach Maßgabe der jeweils anwendbaren AGB vereinbart. Gegenüber Verbraucher-Hosts sowie Verbrauchern, die als Suchende oder Kunden handeln, wird eine Vertragsstrafe wegen tatsächlich zustande gekommener Umgehungsbuchungen nach Maßgabe der jeweils anwendbaren AGB vereinbart.
  4. Ansprüche wegen Umgehungsbuchungen werden nicht über den regulären Marketplace-Checkout abgerechnet, sondern können von SetScout gesondert in Rechnung gestellt, geltend gemacht oder, soweit rechtlich zulässig, mit Auszahlungs-, Erstattungs- oder sonstigen Zahlungsansprüchen verrechnet werden.
  5. Eine Vertragsstrafe wird nicht auf die geschuldete Provision angerechnet. Sie wird jedoch auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch von SetScout angerechnet, soweit derselbe Schaden betroffen ist. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rechte von SetScout bleiben unberührt.

§ 10 Auszahlungen an Hosts

  1. Auszahlungen an Hosts erfolgen nur, wenn

    1. die Buchung wirksam zustande gekommen ist,
    2. die Zahlung des Kunden erfolgreich eingezogen wurde,
    3. der Host sämtliche erforderlichen Konto-, Identitäts-, Steuer- und Verifizierungsangaben vollständig bereitgestellt hat,
    4. keine Auszahlungssperre, kein berechtigter Zurückbehaltungsgrund und kein regulatorisches Hindernis entgegensteht.
  2. In der derzeitigen Marketplace-Implementierung erfolgen Host-Auszahlungen grundsätzlich in zwei Tranchen auf Basis des dem Host nach Abzug der SetScout-Provision verbleibenden Auszahlungsbetrags.

  3. Die derzeitige Standardlogik lautet:

    1. 50 % werden bei Buchungen mit dem Modell „Flexibel“ nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist freigegeben; bei Buchungen mit dem Modell „Streng“ wird die erste Tranche grundsätzlich unmittelbar nach Zahlungsbestätigung zur Freigabe vorgesehen,
    2. 50 % werden grundsätzlich zwei Kalendertage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des gebuchten Nutzungszeitraums zur Freigabe vorgesehen.
  4. SetScout ist berechtigt, von dieser Standardlogik abzuweichen, insbesondere bei:

    1. neuen oder unverifizierten Hosts,
    2. erhöhtem Chargeback- oder Missbrauchsrisiko,
    3. Beschwerden, Konflikten oder Leistungsstörungen,
    4. regulatorischen Anforderungen,
    5. technischen Einschränkungen des Zahlungsdienstleisters.
  5. Auch bei erreichter planmäßiger Freigabe erfolgt eine tatsächliche Auszahlung nur, wenn das verknüpfte Auszahlungskonto technisch und regulatorisch auszahlungsbereit ist. Auszahlungen können insbesondere bei fehlender oder unvollständiger Connect-Onboarding-, Steuer-, Identitäts-, Rechnungs-, Streit- oder Sicherheitsfreigabe sowie bei Fehlern in der Rechnungs- oder Abrechnungsverarbeitung zurückgehalten werden.

  6. SetScout übernimmt keine Gewähr für bestimmte Auszahlungsfristen, soweit Verzögerungen auf Prüfprozesse, Banken, Zahlungsdienstleister, technische Störungen, gesetzliche Anforderungen, Sicherheitsprüfungen oder Streitigkeiten zurückzuführen sind.


§ 11 Auszahlungssperren, Holdbacks, Reserven und Verrechnungen

  1. SetScout ist berechtigt, Auszahlungen an Hosts ganz oder teilweise zurückzuhalten, einzufrieren, zu sperren, zu staffeln oder mit Forderungen zu verrechnen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.

  2. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:

    1. Verdacht auf Betrug, Missbrauch, Täuschung oder Geldwäsche,
    2. Verdacht auf Rechtsverletzungen oder Verstöße gegen diese Zahlungsbedingungen oder die übrigen Vertragsbedingungen,
    3. Chargebacks, Rücklastschriften, Zahlungsstreitigkeiten oder sonstigen Rückforderungsrisiken,
    4. Beschwerden über Nichtverfügbarkeit, Falschbeschreibung oder Nichterfüllung einer Buchung,
    5. offenen Rückzahlungs-, Schadensersatz- oder Freistellungsansprüchen gegen den Host,
    6. unvollständigen oder fehlerhaften Identitäts-, Steuer- oder Verifizierungsangaben,
    7. behördlichen, regulatorischen oder gerichtlich angeordneten Maßnahmen.
  3. SetScout ist berechtigt, angemessene Reserven oder Sicherungseinbehalte zu bilden, wenn dies zur Absicherung absehbarer Rückbelastungs-, Erstattungs- oder Haftungsrisiken erforderlich erscheint.

  4. Solche Einbehalte sind aufzuheben, sobald der jeweilige Sicherungszweck entfallen ist, soweit keine anderweitigen Ansprüche oder Hindernisse entgegenstehen.


§ 12 Stornierungen, Rückerstattungen und Rückabwicklung bei Buchungen

  1. Für Stornierungen, Rückerstattungen und die wirtschaftlichen Folgen einer Buchung gelten vorrangig:

    1. die im Buchungsprozess ausgewiesene Stornierungsregelung,
    2. der jeweils einbezogene Motivvertrag,
    3. die Host-AGB und Suchenden-AGB,
    4. zwingendes gesetzliches Recht.
  2. SetScout ist berechtigt, Rückerstattungen an Kunden technisch durchzuführen oder zu veranlassen, wenn dies nach den einbezogenen Vertragsbedingungen, einer Entscheidung im vorgesehenen Produkt- oder Supportprozess oder nach pflichtgemäßer vorläufiger Prüfung sachlich gerechtfertigt erscheint.

  3. In der derzeitigen Marketplace-Implementierung kann grundsätzlich nur der Suchende über die reguläre Produktfunktion eine Stornierungsanfrage stellen. Bei Buchungen mit dem Modell „Flexibel“ führt eine vor dem ausgewiesenen Stichtag gestellte Stornierungsanfrage des Suchenden automatisch zu einer vollständigen Rückerstattung des gezahlten Plattformbetrags. Bei Buchungen mit dem Modell „Streng“ oder nach Ablauf des ausgewiesenen Stichtags entsteht aus dem Stornierungsmodell allein kein ordentlicher automatischer Rückerstattungsanspruch.

  4. Hosts verfügen derzeit über keine eigene ordentliche Stornierungsfunktion im Produkt. Kann der Host die Buchung nicht erfüllen, kann SetScout im Einzelfall zur Abwicklung, Rückerstattung, Verrechnung oder sonstigen Rückabwicklung eingreifen, soweit dies nach den einbezogenen Vertragsbedingungen oder dem Gesetz geboten ist.

  5. Sobald für eine Buchung bereits eine Auszahlungstranche freigegeben oder ausgezahlt wurde, kann eine technische Plattform-Stornierung ausgeschlossen sein; weitergehende gesetzliche Rechte und Supportmaßnahmen bleiben hiervon unberührt.

  6. Im Fall einer vollständigen Rückabwicklung einer Buchung entfällt der Provisionsanspruch von SetScout in dem Umfang, in dem die provisionsrelevante Buchungssumme rückabgewickelt wird, soweit SetScout nach den übrigen Vertragsbedingungen keine anderweitigen Ansprüche hat.

  7. Wurde an den Host bereits ausgezahlt, ist SetScout berechtigt, entsprechende Beträge zurückzufordern, zu verrechnen oder mit künftigen Auszahlungsansprüchen zu saldieren.

  8. Teilrückerstattungen, Kulanzgutschriften oder Korrekturen führen nur insoweit zu einer Anpassung der Provision, als sie die provisionsrelevante Buchungssumme betreffen.

  9. Die technische Durchführung einer Rückerstattung durch SetScout begründet keine Anerkennung einer Rechtspflicht im Verhältnis zwischen Host und Kunde.


§ 13 Chargebacks, Rücklastschriften und Zahlungsstreitigkeiten

  1. Im Fall von Chargebacks, Rücklastschriften, Zahlungsanfechtungen oder sonstigen Zahlungsstreitigkeiten ist SetScout berechtigt, die betroffenen Beträge vorläufig einzubehalten, rückzubelasten oder mit künftigen Ansprüchen zu verrechnen.
  2. Derjenige Nutzer, in dessen Risikosphäre der Chargeback oder die Rücklastschrift fällt, trägt die hierdurch verursachten Schäden, Gebühren und angemessenen Bearbeitungskosten, soweit er diese nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften oder nach den übrigen Vertragsbedingungen zu vertreten hat.
  3. Hosts sind verpflichtet, SetScout bei der Abwehr unbegründeter Chargebacks oder Zahlungsstreitigkeiten zu unterstützen und angeforderte Nachweise, Verträge, Kommunikationsverläufe oder Leistungsbelege unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  4. Suchende bzw. Kunden sind verpflichtet, Zahlungsstreitigkeiten nicht missbräuchlich einzuleiten und vor einer externen Eskalation zunächst die vorgesehenen Kommunikations- und Supportwege zu nutzen, soweit dies zumutbar ist.
  5. SetScout ist berechtigt, Nutzerkonten oder Auszahlungen während der Klärung eines erheblichen Zahlungsstreits vorläufig einzuschränken.

§ 14 Fehlgeschlagene Zahlungen und Zahlungsrückstand

  1. Schlägt eine Zahlung fehl, kann SetScout den Nutzer hierüber informieren und ihn zur Aktualisierung seiner Zahlungsdaten oder zur erneuten Zahlung auffordern.

  2. Solange eine fällige Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt wurde, ist SetScout berechtigt,

    1. die Freischaltung kostenpflichtiger Leistungen zurückzustellen,
    2. laufende Leistungen einzuschränken oder auszusetzen,
    3. Buchungs- oder Kommunikationsfunktionen zu beschränken,
    4. offene Beträge erneut einzuziehen oder geltend zu machen.
  3. Bei wiederholt fehlgeschlagenen Zahlungen oder erheblichem Zahlungsrückstand kann SetScout das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der übrigen Vertragsbedingungen ordentlich oder außerordentlich kündigen.


§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Ein Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
  2. SetScout ist berechtigt, eigene Forderungen gegen Auszahlungs- oder Erstattungsansprüche des Nutzers aufzurechnen oder diese zu verrechnen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen SetScout durch den Nutzer ist nur mit vorheriger Zustimmung von SetScout zulässig, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

§ 16 Steuern, Rechnungsstellung und eigene Pflichten der Nutzer

  1. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die auf seine Leistungen, Einnahmen, Umsätze oder Zahlungen entfallenden Steuern, Abgaben und öffentlich-rechtlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.

  2. Hosts sind insbesondere selbst verantwortlich für:

    1. die steuerliche Behandlung der über die Plattform erzielten Buchungserlöse,
    2. die ordnungsgemäße Rechnungsstellung an Kunden, soweit erforderlich,
    3. die zutreffende Angabe steuerlich relevanter Informationen gegenüber SetScout und Zahlungsdienstleistern.
  3. Suchende bzw. Kunden sind selbst verantwortlich für ihre internen Buchhaltungs-, Dokumentations- und Vorsteuerprozesse.

  4. SetScout ist nicht verpflichtet, Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung zu leisten.

  5. SetScout ist berechtigt und, soweit gesetzlich erforderlich, verpflichtet, diejenigen Informationen, Erklärungen und Unterlagen anzufordern, zu verifizieren, aufzubewahren und an zuständige Behörden oder sonstige zuständige Stellen zu übermitteln, die für gesetzliche Melde-, Aufbewahrungs-, Transparenz-, Sorgfalts- oder steuerliche Plattformpflichten erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere Pflichten nach DAC7 bzw. dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG).


§ 17 Zahlungsbezogene Kommunikation und elektronische Nachweise

  1. SetScout kann zahlungsbezogene Mitteilungen, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, Auszahlungsinformationen, Gutschriften, Fehlermeldungen, Mahnungen oder Rückerstattungsinformationen elektronisch übermitteln.

  2. Maßgeblich für den Nachweis eines Zahlungsvorgangs können insbesondere sein:

    1. Zahlungsprotokolle von SetScout,
    2. Transaktionsdaten des Zahlungsdienstleisters,
    3. Zeitstempel des Checkout- oder Buchungsprozesses,
    4. systemseitig dokumentierte Freigaben, Autorisierungen und Auszahlungsereignisse.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, zahlungsbezogene E-Mails und Kontoangaben aktuell zu halten und elektronische Nachrichten von SetScout regelmäßig abzurufen.


§ 18 Missbrauch, Verdachtsfälle und regulatorische Prüfungen

  1. SetScout ist berechtigt, Zahlungen, Auszahlungen oder Rückerstattungen ganz oder teilweise auszusetzen, wenn konkrete oder objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für Missbrauch, Betrug, Geldwäsche, Sanktionsverstöße, Identitätstäuschung, unzulässige Drittverwendung eines Zahlungsmittels oder sonstige erhebliche Rechtsverstöße vorliegen.

  2. SetScout ist berechtigt, in solchen Fällen zusätzliche Informationen oder Nachweise anzufordern, insbesondere:

    1. Identitätsnachweise,
    2. Adressnachweise,
    3. Unternehmens- und Registerunterlagen,
    4. Nachweise zur Berechtigung an einer Location,
    5. Leistungs-, Kommunikations- oder Versicherungsnachweise,
    6. steuerliche oder kontobezogene Informationen.
  3. Solange eine zumutbare und erforderliche Prüfung nicht abgeschlossen werden kann, ist SetScout berechtigt, Zahlungen und Auszahlungen vorläufig zurückzuhalten.

  4. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rechte von SetScout bleiben unberührt.


§ 19 Änderungen von Zahlungsabläufen, Zahlungsarten und Zahlungsdienstleistern

  1. SetScout ist berechtigt, Zahlungsarten, Zahlungsdienstleister, Auszahlungslogiken, Billing-Prozesse, Retry-Verfahren, Rechnungsprozesse und technische Checkout-Abläufe mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Nutzer nicht unangemessen benachteiligt wird.

  2. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:

    1. Änderungen regulatorischer Anforderungen,
    2. Änderungen von Zahlungsdienstleistern oder deren Produktangeboten,
    3. Sicherheits- und Betrugspräventionserfordernissen,
    4. Änderungen technischer oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen,
    5. Weiterentwicklungen der Plattform.
  3. Soweit solche Änderungen zugleich AGB- oder Preisänderungen darstellen, gelten ergänzend die hierfür vorgesehenen Regelungen der übrigen Vertragsbedingungen.


§ 20 Haftung im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten

  1. SetScout haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Fehlfunktionen externer Zahlungsdienstleister, Banken, Kartenorganisationen oder Telekommunikationsnetze, soweit SetScout diese nicht zu vertreten hat.

  2. SetScout haftet insbesondere nicht für:

    1. die vorübergehende Nichtverfügbarkeit einzelner Zahlungsarten,
    2. bank- oder kartenseitige Ablehnungen von Transaktionen,
    3. Verzögerungen bei Auszahlungen durch Zahlungsdienstleister oder Banken,
    4. wechselkursbedingte Abweichungen oder fremde Transaktionskosten,
    5. automatisierte Prüfentscheidungen externer Zahlungsdienstleister.
  3. Im Übrigen richtet sich die Haftung von SetScout nach den jeweils anwendbaren AGB.


§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Soweit in diesen Zahlungsbedingungen auf gesetzliche Vorschriften verwiesen wird, gelten diese in ihrer jeweils anwendbaren Fassung.
LoginSign up