Stand: 23.03.2026 Anbieterin: SetScout UG (haftungsbeschränkt), Sitz: München, Registergericht: Amtsgericht München, Handelsregisternummer: HRB 311845, Petzetstraße 8, 81245 München, Deutschland Kontakt: [email protected] DSA-Kontaktpunkt für Behörden: [email protected]
Diese Zahlungsbedingungen regeln ergänzend zu den übrigen Vertragsbedingungen von SetScout die Zahlungsabwicklung im Zusammenhang mit
Diese Zahlungsbedingungen gelten ergänzend zu:
Im Fall von Widersprüchen gelten im Zweifel folgende Vorrangregeln:
Soweit diese Zahlungsbedingungen zwischen verschiedenen Rollen unterscheiden, gilt:
SetScout kann je nach Produkt, Land, Nutzergruppe, Risiko, Währung und technischem Verfügbarkeitsstatus unterschiedliche Zahlungsarten anbieten.
Für Abonnements und sonstige Entgelte von SetScout können insbesondere Kreditkarte, SEPA, PayPal, Apple Pay, Google Pay oder andere im Checkout angezeigte Zahlungsarten angeboten werden.
Für Buchungen von Locations über die Plattform können insbesondere Karten- oder sonstige elektronische Zahlungsarten angeboten werden, die über den eingebundenen Zahlungsdienstleister unterstützt werden.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
SetScout ist berechtigt, einzelne Zahlungsarten einzuschränken, abzulehnen oder von zusätzlichen Prüfungen abhängig zu machen, insbesondere bei:
Der Nutzer hat die für die gewählte Zahlungsart erforderlichen Angaben vollständig, zutreffend und aktuell bereitzustellen und während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
Entgelte für kostenpflichtige Abonnements von Suchenden sind, soweit im Checkout nichts Abweichendes angegeben ist, zu Beginn der jeweiligen Laufzeit im Voraus fällig.
Monatliche Abonnements werden zu Beginn jedes Monatszeitraums, jährliche Abonnements zu Beginn jedes Jahreszeitraums belastet, sofern keine abweichende Abrechnungsperiode vereinbart wurde.
Einmalige Entgelte, Zusatzprodukte, Upgrades, Add-ons oder sonstige von SetScout angebotene Leistungen sind mit Vertragsschluss bzw. Freischaltung oder zu dem im Checkout angegebenen Zeitpunkt fällig.
Bei automatischer Verlängerung eines Abonnements ist SetScout berechtigt, das hinterlegte Zahlungsmittel zum Beginn des jeweiligen Folgezeitraums automatisch zu belasten.
Der Nutzer stellt sicher, dass das hinterlegte Zahlungsmittel zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt gültig ist und ausreichende Deckung oder Kreditlinie besteht.
Gerät der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug oder schlägt eine Belastung fehl, ist SetScout berechtigt,
Gesetzliche Verzugszinsen und weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Für Buchungen von Locations über SetScout wird die Zahlung des Kunden grundsätzlich im Rahmen des elektronischen Buchungsprozesses ausgelöst. Der Kunde zahlt den im Buchungsprozess ausgewiesenen Gesamtbetrag über die Plattform; SetScout kann hiervon die eigene Provision einbehalten und den verbleibenden Betrag nach Maßgabe dieser Zahlungsbedingungen an den Host auskehren.
In der derzeitigen Marketplace-Implementierung läuft der Buchungsprozess so ab, dass
Der Motivvertrag kommt unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass der Kunde den abschließenden, eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchungs- oder Zahlungsschritt einschließlich der Zahlung innerhalb der von SetScout vorgesehenen Checkout-Frist erfolgreich ausführt. Bis zum Eintritt dieser Bedingung wird die Buchung über die Plattform nicht durchgeführt. Bleibt die Zahlung aus oder läuft die Checkout-Frist ab, wird der Motivvertrag nicht wirksam; SetScout kann den Buchungsvorgang als fehlgeschlagen oder abgelaufen kennzeichnen und die weitere Abwicklung einstellen.
SetScout zieht die Zahlung des Kunden im Checkout grundsätzlich vollständig als Einmalzahlung über den im Buchungsprozess ausgewiesenen Gesamtbetrag ein.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des Buchungsprozesses sämtliche angezeigten Preisbestandteile, Gebühren, Stornofolgen und Fälligkeitszeitpunkte zu prüfen.
Maßgeblich für die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist der im Buchungsprozess ausgewiesene Gesamtbetrag.
Soweit dies gesetzlich zulässig und technisch vorgesehen ist, bevollmächtigt der Host SetScout für die Dauer des Plattformnutzungsverhältnisses, Rechnungen, Gutschriften, Korrektur- und sonstige Abrechnungsdokumente für die vom Host gegenüber dem Kunden erbrachte Motivüberlassung im Namen und für Rechnung des Hosts zu erstellen, elektronisch bereitzustellen oder über den eingebundenen Zahlungsdienstleister bereitstellen zu lassen. Der Host bleibt für die materielle Richtigkeit seiner steuerlichen Angaben und die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung verantwortlich.
SetScout kann daneben eigene Rechnungen oder Abrechnungsdokumente über die gegenüber dem Host abgerechnete Vermittlungsprovision erzeugen, bereitstellen oder über den eingebundenen Zahlungsdienstleister bereitstellen lassen.
Fehler bei der Erstellung, Verarbeitung oder Zuordnung solcher Rechnungs- oder Abrechnungsdokumente sowie fehlende Pflichtangaben des Hosts können zur Zurückhaltung von Auszahlungen führen, bis der Vorgang geklärt ist.
Auszahlungen an Hosts erfolgen nur, wenn
In der derzeitigen Marketplace-Implementierung erfolgen Host-Auszahlungen grundsätzlich in zwei Tranchen auf Basis des dem Host nach Abzug der SetScout-Provision verbleibenden Auszahlungsbetrags.
Die derzeitige Standardlogik lautet:
SetScout ist berechtigt, von dieser Standardlogik abzuweichen, insbesondere bei:
Auch bei erreichter planmäßiger Freigabe erfolgt eine tatsächliche Auszahlung nur, wenn das verknüpfte Auszahlungskonto technisch und regulatorisch auszahlungsbereit ist. Auszahlungen können insbesondere bei fehlender oder unvollständiger Connect-Onboarding-, Steuer-, Identitäts-, Rechnungs-, Streit- oder Sicherheitsfreigabe sowie bei Fehlern in der Rechnungs- oder Abrechnungsverarbeitung zurückgehalten werden.
SetScout übernimmt keine Gewähr für bestimmte Auszahlungsfristen, soweit Verzögerungen auf Prüfprozesse, Banken, Zahlungsdienstleister, technische Störungen, gesetzliche Anforderungen, Sicherheitsprüfungen oder Streitigkeiten zurückzuführen sind.
SetScout ist berechtigt, Auszahlungen an Hosts ganz oder teilweise zurückzuhalten, einzufrieren, zu sperren, zu staffeln oder mit Forderungen zu verrechnen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
SetScout ist berechtigt, angemessene Reserven oder Sicherungseinbehalte zu bilden, wenn dies zur Absicherung absehbarer Rückbelastungs-, Erstattungs- oder Haftungsrisiken erforderlich erscheint.
Solche Einbehalte sind aufzuheben, sobald der jeweilige Sicherungszweck entfallen ist, soweit keine anderweitigen Ansprüche oder Hindernisse entgegenstehen.
Für Stornierungen, Rückerstattungen und die wirtschaftlichen Folgen einer Buchung gelten vorrangig:
SetScout ist berechtigt, Rückerstattungen an Kunden technisch durchzuführen oder zu veranlassen, wenn dies nach den einbezogenen Vertragsbedingungen, einer Entscheidung im vorgesehenen Produkt- oder Supportprozess oder nach pflichtgemäßer vorläufiger Prüfung sachlich gerechtfertigt erscheint.
In der derzeitigen Marketplace-Implementierung kann grundsätzlich nur der Suchende über die reguläre Produktfunktion eine Stornierungsanfrage stellen. Bei Buchungen mit dem Modell „Flexibel“ führt eine vor dem ausgewiesenen Stichtag gestellte Stornierungsanfrage des Suchenden automatisch zu einer vollständigen Rückerstattung des gezahlten Plattformbetrags. Bei Buchungen mit dem Modell „Streng“ oder nach Ablauf des ausgewiesenen Stichtags entsteht aus dem Stornierungsmodell allein kein ordentlicher automatischer Rückerstattungsanspruch.
Hosts verfügen derzeit über keine eigene ordentliche Stornierungsfunktion im Produkt. Kann der Host die Buchung nicht erfüllen, kann SetScout im Einzelfall zur Abwicklung, Rückerstattung, Verrechnung oder sonstigen Rückabwicklung eingreifen, soweit dies nach den einbezogenen Vertragsbedingungen oder dem Gesetz geboten ist.
Sobald für eine Buchung bereits eine Auszahlungstranche freigegeben oder ausgezahlt wurde, kann eine technische Plattform-Stornierung ausgeschlossen sein; weitergehende gesetzliche Rechte und Supportmaßnahmen bleiben hiervon unberührt.
Im Fall einer vollständigen Rückabwicklung einer Buchung entfällt der Provisionsanspruch von SetScout in dem Umfang, in dem die provisionsrelevante Buchungssumme rückabgewickelt wird, soweit SetScout nach den übrigen Vertragsbedingungen keine anderweitigen Ansprüche hat.
Wurde an den Host bereits ausgezahlt, ist SetScout berechtigt, entsprechende Beträge zurückzufordern, zu verrechnen oder mit künftigen Auszahlungsansprüchen zu saldieren.
Teilrückerstattungen, Kulanzgutschriften oder Korrekturen führen nur insoweit zu einer Anpassung der Provision, als sie die provisionsrelevante Buchungssumme betreffen.
Die technische Durchführung einer Rückerstattung durch SetScout begründet keine Anerkennung einer Rechtspflicht im Verhältnis zwischen Host und Kunde.
Schlägt eine Zahlung fehl, kann SetScout den Nutzer hierüber informieren und ihn zur Aktualisierung seiner Zahlungsdaten oder zur erneuten Zahlung auffordern.
Solange eine fällige Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt wurde, ist SetScout berechtigt,
Bei wiederholt fehlgeschlagenen Zahlungen oder erheblichem Zahlungsrückstand kann SetScout das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der übrigen Vertragsbedingungen ordentlich oder außerordentlich kündigen.
Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die auf seine Leistungen, Einnahmen, Umsätze oder Zahlungen entfallenden Steuern, Abgaben und öffentlich-rechtlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Hosts sind insbesondere selbst verantwortlich für:
Suchende bzw. Kunden sind selbst verantwortlich für ihre internen Buchhaltungs-, Dokumentations- und Vorsteuerprozesse.
SetScout ist nicht verpflichtet, Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung zu leisten.
SetScout ist berechtigt und, soweit gesetzlich erforderlich, verpflichtet, diejenigen Informationen, Erklärungen und Unterlagen anzufordern, zu verifizieren, aufzubewahren und an zuständige Behörden oder sonstige zuständige Stellen zu übermitteln, die für gesetzliche Melde-, Aufbewahrungs-, Transparenz-, Sorgfalts- oder steuerliche Plattformpflichten erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere Pflichten nach DAC7 bzw. dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG).
SetScout kann zahlungsbezogene Mitteilungen, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, Auszahlungsinformationen, Gutschriften, Fehlermeldungen, Mahnungen oder Rückerstattungsinformationen elektronisch übermitteln.
Maßgeblich für den Nachweis eines Zahlungsvorgangs können insbesondere sein:
Der Nutzer ist verpflichtet, zahlungsbezogene E-Mails und Kontoangaben aktuell zu halten und elektronische Nachrichten von SetScout regelmäßig abzurufen.
SetScout ist berechtigt, Zahlungen, Auszahlungen oder Rückerstattungen ganz oder teilweise auszusetzen, wenn konkrete oder objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für Missbrauch, Betrug, Geldwäsche, Sanktionsverstöße, Identitätstäuschung, unzulässige Drittverwendung eines Zahlungsmittels oder sonstige erhebliche Rechtsverstöße vorliegen.
SetScout ist berechtigt, in solchen Fällen zusätzliche Informationen oder Nachweise anzufordern, insbesondere:
Solange eine zumutbare und erforderliche Prüfung nicht abgeschlossen werden kann, ist SetScout berechtigt, Zahlungen und Auszahlungen vorläufig zurückzuhalten.
Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rechte von SetScout bleiben unberührt.
SetScout ist berechtigt, Zahlungsarten, Zahlungsdienstleister, Auszahlungslogiken, Billing-Prozesse, Retry-Verfahren, Rechnungsprozesse und technische Checkout-Abläufe mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Nutzer nicht unangemessen benachteiligt wird.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
Soweit solche Änderungen zugleich AGB- oder Preisänderungen darstellen, gelten ergänzend die hierfür vorgesehenen Regelungen der übrigen Vertragsbedingungen.
SetScout haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Fehlfunktionen externer Zahlungsdienstleister, Banken, Kartenorganisationen oder Telekommunikationsnetze, soweit SetScout diese nicht zu vertreten hat.
SetScout haftet insbesondere nicht für:
Im Übrigen richtet sich die Haftung von SetScout nach den jeweils anwendbaren AGB.