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Das Vorhaben SetScout wird im Rahmen des EXIST-Programms durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

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Standortmetadaten enthalten Daten von © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Bilder sind gesondert lizenziert. Datenquellen & Lizenzen

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SetScout Host- und Marktplatz-AGB

Stand: 23.03.2026
Anbieterin der Plattform: SetScout UG (haftungsbeschränkt), Sitz: München, Registergericht: Amtsgericht München, Handelsregisternummer: HRB 311845, Petzetstraße 8, 81245 München, Deutschland Kontakt: [email protected]
DSA-Kontaktpunkt für Behörden: [email protected]

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen

  1. Diese Host- und Marktplatz-AGB („AGB“) regeln die Nutzung der von der SetScout UG (haftungsbeschränkt) („SetScout“) betriebenen Online-Plattform „SetScout“ durch natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die über die Plattform Locations für Film-, Foto-, Fernseh-, Werbe-, Content- oder sonstige Medienproduktionen anbieten oder anbieten möchten („Hosts“).
  2. SetScout betreibt einen digitalen Marktplatz und eine technische Vermittlungsplattform für die Präsentation von Locations, die Kommunikation zwischen Hosts und suchenden Produktionsfirmen, Filmschaffenden oder sonstigen Interessenten („Kunden“), die Abwicklung von Buchungsanfragen, den Abschluss standardisierter Motivverträge über die Plattform sowie die Zahlungsabwicklung über angebundene Zahlungsdienstleister.
  3. SetScout wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht selbst Vertragspartner des zwischen Host und Kunde geschlossenen Motivvertrags oder sonstigen Nutzungsvertrags über eine Location. Der jeweilige Vertrag über die Nutzung der Location kommt ausschließlich zwischen Host und Kunde zustande.
  4. SetScout schuldet insbesondere nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung, Sicherheit, Rechtmäßigkeit oder Genehmigungsfähigkeit einer Location sowie nicht den Erfolg einer Produktion, die Erteilung behördlicher Genehmigungen oder die Durchführung des Motivvertrags.
  5. Diese AGB enthalten einen gemeinsamen Host-Teil, der grundsätzlich für alle Hosts gilt, sowie ergänzende Bestimmungen für Hosts, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln („unternehmerische Hosts“). Hosts haben bei Registrierung und fortlaufend zutreffend anzugeben, ob sie als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln. SetScout ist berechtigt, diese Einordnung zu überprüfen, Nachweise anzufordern und Nutzer bei unzutreffender Einordnung umzustufen.

5a. Soweit ein Host Verbraucher ist und der Plattformnutzungsvertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, gelten ergänzend die dem Host vor Vertragsschluss gesondert bereitgestellten Verbraucherinformationen sowie – soweit gesetzlich erforderlich – eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und zwingenden Verbraucherschutzvorschriften oder den gesondert bereitgestellten Verbraucherinformationen gehen diese vor.

5b. Die ergänzenden Bestimmungen für unternehmerische Hosts gelten nur, soweit der betreffende Host als Unternehmer handelt oder seine Leistungen gegenüber Kunden zu Zwecken anbietet, die überwiegend seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.

  1. Abweichende Bedingungen des Hosts finden keine Anwendung, es sei denn, SetScout stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

  2. Soweit auf der Plattform oder in ergänzenden Dokumenten weitere Bedingungen, Richtlinien, Buchungsbedingungen, Zahlungsbedingungen oder standardisierte Motivvertragsmuster einbezogen werden, gelten diese ergänzend. Im Verhältnis zwischen Host und Kunde haben individualvertragliche Vereinbarungen zwischen Host und Kunde Vorrang vor dem standardisierten Motivvertrag, soweit sie SetScout nicht betreffen und zwingendes Recht nicht entgegensteht.

§ 2 Räumlicher Anwendungsbereich und Sprache

  1. Die Plattform ist weltweit technisch abrufbar. SetScout richtet sein Angebot zum Start jedoch vorrangig an Hosts und Kunden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dem Vereinigten Königreich und der Schweiz. SetScout ist berechtigt, den räumlichen Anwendungsbereich der Plattform zu erweitern, einzuschränken oder für einzelne Staaten gesonderte Bedingungen vorzusehen.
  2. Maßgebliche Vertragssprache ist derzeit Deutsch. Soweit SetScout künftig weitere Sprachfassungen zur Verfügung stellt, bleibt im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes verlangt.

§ 3 Registrierung, Nutzerkonto, Zugangsvoraussetzungen

  1. Die Nutzung als Host setzt die Erstellung eines Nutzerkontos voraus.
  2. Bei der Registrierung sind mindestens die von SetScout abgefragten Pflichtangaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Hierzu gehören derzeit insbesondere der vollständige Name, bei unternehmerischen Hosts zusätzlich der Firmenname, die E-Mail-Adresse, die Anschrift, die Telefonnummer und weitere von SetScout abgefragte Kontaktdaten. SetScout ist berechtigt, zusätzliche Angaben zu verlangen, soweit dies für den Plattformbetrieb, die Zahlungsabwicklung, die Rechtsdurchsetzung, die Missbrauchsprävention oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
  3. Der Host hat eine aktuelle, auf ihn lautende E-Mail-Adresse zu hinterlegen und diese nach dem von SetScout vorgesehenen Verfahren zu verifizieren.
  4. Der Host ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Das Nutzerkonto ist grundsätzlich nicht übertragbar.
  5. Der Host darf nur ein Nutzerkonto pro Person bzw. Unternehmen führen, sofern SetScout nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet.
  6. Der Host ist verpflichtet, seine Angaben fortlaufend aktuell zu halten. Spätestens vor Veröffentlichung des ersten Listings hat der Host zudem zutreffend anzugeben, ob er als Verbraucher oder als Unternehmer handelt. Unternehmerische Hosts müssen vor Veröffentlichung des ersten Listings sämtliche von SetScout hierfür abgefragten Pflichtangaben vollständig hinterlegen. Soweit SetScout Verbrauchern in der Europäischen Union den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit unternehmerischen Hosts ermöglicht, kann SetScout die Freischaltung von Listings oder Buchungsfunktionen zusätzlich davon abhängig machen, dass der unternehmerische Host die hierfür gesetzlich erforderlichen Händlerinformationen, Erklärungen und Nachweise vollständig bereitstellt und deren Überprüfung ermöglicht.
  7. SetScout ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen oder Nutzerkonten bis zur Klärung von Zweifeln an Identität, Berechtigung, Rechtskonformität oder Sicherheit vorläufig zu beschränken oder zu sperren.

§ 4 Besondere Angaben und Nachweise von Hosts; Berechtigung zur Nutzung der Location

  1. Der Host darf Locations nur dann auf SetScout einstellen und zur Buchung anbieten, wenn er hierzu rechtlich und tatsächlich berechtigt ist.
  2. Der Host sichert zu und garantiert gegenüber SetScout, dass er:
    1. Eigentümer der angebotenen Location ist oder
    2. aufgrund Miet-, Pacht-, Verwaltungs-, Agentur-, Scout-, Vertretungs- oder sonstiger Rechtsverhältnisse wirksam berechtigt ist, die Location auf SetScout zu inserieren, Buchungsanfragen entgegenzunehmen, Motivverträge abzuschließen und die Location für die angebotenen Nutzungen zur Verfügung zu stellen.
  3. Soweit ein Host als Agentur, Location Scout, Verwalter oder sonstiger Vertreter für Dritte handelt, hat er sicherzustellen, dass ihm eine hierfür ausreichende Vollmacht oder sonstige Berechtigung vorliegt.

3a. Handelt der Host nicht selbst als Eigentümer der Location, stellt er sicher, dass sämtliche zur Vermarktung, Bewerbung und Nutzung der Location auf SetScout erforderlichen Zustimmungen des Eigentümers oder sonst Berechtigten vorliegen. Dies umfasst insbesondere die Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern, Grundrissen, Beschreibungen und sonstigen Informationen über die Location auf der Plattform sowie zur Vermittlung von Nutzungen für Film‑, Foto‑ oder sonstige Medienproduktionen. SetScout ist berechtigt, entsprechende Eigentümerzustimmungen oder sonstige Nachweise jederzeit anzufordern.

  1. SetScout ist berechtigt, jederzeit geeignete Nachweise über die Berechtigung des Hosts anzufordern. Hierzu können je nach Fall insbesondere Eigentumsnachweise, Vollmachten, Verwaltungsvereinbarungen, Miet- oder Pachtverträge, Ausweisdokumente, Handelsregisterauszüge oder sonstige geeignete Belege gehören.

  2. Werden angeforderte Nachweise nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht vorgelegt oder bestehen sonst erhebliche Zweifel an der Berechtigung des Hosts, ist SetScout berechtigt, Listings und/oder Nutzerkonten vorläufig zu deaktivieren, Buchungsfunktionen einzuschränken oder den Vertrag nach Maßgabe dieser AGB zu kündigen.

  3. Unternehmerische Hosts sind verpflichtet, SetScout die für sie geltenden gesetzlichen Pflichtangaben, insbesondere Firmenname, Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, Vertretungsberechtigte, Registerdaten, USt.-ID, soweit vorhanden, sowie sonstige gesetzlich erforderliche Informationen, zutreffend mitzuteilen, soweit dies für den Plattformbetrieb oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist. Diese Angaben sind spätestens vor Veröffentlichung des ersten Listings vollständig zu hinterlegen, auf dem aktuellen Stand zu halten und auf Verlangen zu verifizieren.

  4. Soweit SetScout gesetzlich verpflichtet ist, Informationen über unternehmerische Hosts einzuholen, zu prüfen, anzuzeigen oder aufzubewahren, ist der Host verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben, Erklärungen und Unterlagen vollständig, zutreffend und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, Änderungen unverzüglich mitzuteilen und an zumutbaren Verifizierungsmaßnahmen mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere, soweit jeweils einschlägig, Namen bzw. Firma, ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Registerangaben, Vertretungsberechtigte, Zahlungskontodaten, Identitätsnachweise, Selbstzertifizierungen zur Einhaltung anwendbaren Unionsrechts, steuerliche Angaben sowie Nachweise zur Berechtigung, Unternehmereigenschaft oder Gesetzeskonformität.

7a. Unternehmerische Hosts, die Verbrauchern in der Europäischen Union den Abschluss von Fernabsatzverträgen über die Plattform ermöglichen, dürfen ihre Listings erst veröffentlichen oder gegenüber Verbrauchern sichtbar schalten, wenn die von SetScout abgefragten Pflichtangaben vollständig vorliegen und SetScout nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen angemessene Prüfungen der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben vorgenommen hat. Unvollständige oder nicht verifizierbare Angaben berechtigen SetScout, die Sichtbarkeit des Listings zu beschränken oder das Listing bis zur vollständigen Klärung zu sperren.

§ 5 Zustandekommen des Plattformnutzungsvertrags

  1. Mit Abschluss des Registrierungsprozesses gibt der Host ein Angebot auf Abschluss eines Plattformnutzungsvertrags auf Grundlage dieser AGB ab.
  2. Der Plattformnutzungsvertrag kommt zustande, wenn SetScout die Registrierung bestätigt, das Nutzerkonto freischaltet oder dem Host die Nutzung der Host-Funktionen tatsächlich ermöglicht.
  3. SetScout ist nicht verpflichtet, jede Registrierung anzunehmen.

§ 6 Inhalt und Umfang der Plattformleistungen

  1. SetScout stellt Hosts insbesondere folgende Funktionen zur Verfügung:
    1. technische Infrastruktur zur Erstellung und Verwaltung von Listings;
    2. Darstellung von Locations gegenüber Kunden;
    3. Such- und Filterfunktionen;
    4. Kommunikations- und Anfragefunktionen;
    5. technische Unterstützung beim Abschluss standardisierter Motivverträge;
    6. technische Anbindung an Zahlungsdienstleister;
    7. Funktionen zur Bewertung und Qualitätssicherung;
    8. Trust-&-Safety-, Missbrauchs- und Moderationsmaßnahmen.
  2. Ein Anspruch auf bestimmte Plattformfunktionen, eine bestimmte Sichtbarkeit, ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Buchungen oder eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.
  3. SetScout ist berechtigt, Funktionen zu ändern, weiterzuentwickeln, einzuschränken oder einzustellen, soweit hierdurch wesentliche Vertragspflichten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden und gesetzliche Vorgaben, insbesondere für Unternehmer-Hosts, beachtet werden.
  4. Soweit SetScout gegenüber Verbraucher-Hosts digitale Produkte im Sinne der §§ 327 ff. BGB bereitstellt, bleiben die gesetzlichen Rechte des Verbraucher-Hosts, insbesondere bei Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Änderungen des digitalen Produkts, unberührt. Änderungen an dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten erfolgen gegenüber Verbraucher-Hosts nur aus triftigem Grund und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 327r BGB.

§ 7 Erstellung von Listings; Pflichtangaben; laufende Aktualisierung

  1. Hosts dürfen über SetScout ausschließlich tatsächlich vorhandene und rechtmäßig nutzbare Locations anbieten.
  2. Ein Listing muss mindestens die von SetScout als Pflichtfelder vorgesehenen Angaben enthalten. Hierzu gehören derzeit insbesondere:
    1. ein Titel bzw. Name der Location;
    2. eine Kurzbeschreibung;
    3. eine ausführliche Beschreibung mit einer Mindestlänge von 80 Zeichen;
    4. Stadt und Land;
    5. die Fläche in Quadratmetern;
    6. die Anzahl der Räume;
    7. der vom Host festgelegte Preiswert;
    8. mindestens vier Bilder der Location, von denen eines als Hauptbild festgelegt sein muss;
    9. Verfügbarkeitsangaben;
    10. Angaben zu Toiletten, Heizung, Wasser, WLAN und Parkmöglichkeiten;
    11. Angaben zur Stromversorgung einschließlich etwaiger Details bei benutzerdefinierter Stromversorgung;
    12. Angaben zur WLAN-Geschwindigkeit, sofern WLAN verfügbar ist;
    13. Angaben zur Anzahl der Parkplätze, sofern Parkmöglichkeiten vorhanden sind;
    14. alle für Kunden wesentlichen Einschränkungen und Besonderheiten.
  3. SetScout kann zusätzlich weitere Pflichtfelder vorsehen, insbesondere Straße und Postleitzahl, etwa für interne Prüfungen, Bulk-Importe, die Geolokalisierung, die Zahlungs- und Vertragsabwicklung oder die spätere Freigabe von Adressdaten. Grundrisse können, sofern SetScout dies vorsieht, optional hochgeladen werden.

3a. Der Host hat bei Erstellung des Listings anzugeben, ob er die Location als Eigentümer, Mieter, Verwalter, Agent, Scout oder auf sonstiger Rechtsgrundlage anbietet. Die genaue Straßenadresse und Postleitzahl der Location werden grundsätzlich erst nach bestätigter Buchung bzw. soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich offengelegt, sofern SetScout oder der Host im Einzelfall keine frühere Offenlegung vorsehen.

  1. Der Host ist verpflichtet, alle Angaben in seinem Listing wahr, vollständig, zutreffend, aktuell und nicht irreführend zu halten.
  2. Der Host hat Änderungen, die für die Buchbarkeit, Eignung oder rechtliche Zulässigkeit der Location relevant sind, unverzüglich im Listing zu aktualisieren.
  3. Der Host ist verpflichtet, auf sämtliche für die Nutzung der Location wesentlichen Beschränkungen, Besonderheiten oder Risiken klar hinzuweisen. Hierzu zählen insbesondere:
    1. rechtliche oder tatsächliche Nutzungsbeschränkungen;
    2. Hausordnungen oder Vorgaben des Eigentümers bzw. Berechtigten;
    3. Denkmalschutz, Nachbarschafts- oder Lärmschutzauflagen;
    4. Zugangs- oder Zufahrtsbeschränkungen;
    5. Beschränkungen für Nachtaufnahmen, Generatoren, Drohnen oder Spezialeffekte;
    6. brandschutz-, sicherheits- oder versammlungsrechtliche Anforderungen;
    7. fehlende Park- oder Lagermöglichkeiten;
    8. sonstige Umstände, die die Produktion wesentlich beeinflussen können.
  4. Der Host ist verpflichtet, auf etwaige erforderliche behördliche, privatrechtliche oder sonstige Genehmigungen hinzuweisen und – soweit ihn dies betrifft – dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche Zustimmungen oder Freigaben vorliegen.
  5. SetScout ist berechtigt, Listings technisch zu bearbeiten, zu formatieren, zu verschlagworten, in Suchergebnisse einzubinden, zu kürzen, zu übersetzen, Vorschaubilder zu erstellen oder redaktionell anzupassen, soweit der wesentliche Aussagegehalt des Listings nicht verfälscht wird.

§ 8 Preise, Preisangaben, Gebühren des Hosts

  1. Der Host legt für jede Location grundsätzlich einen Tagessatz fest. In der derzeitigen Marketplace-Implementierung basiert die Buchung wirtschaftlich auf einem verhandelten Gesamtbetrag für den gebuchten Nutzungszeitraum. Gesonderte Plattformprozesse für Kautionen, Nebenkosten, Overtime-Zuschläge oder sonstige nachträgliche Zusatzpositionen des Hosts sind derzeit nicht vorgesehen.
  2. Preisangaben müssen klar, transparent, zutreffend und vollständig sein. Irreführende, versteckte oder missverständliche Preisangaben sind unzulässig.
  3. Sämtliche vom Kunden geschuldeten Preisbestandteile müssen vor Vertragsschluss im Buchungsprozess transparent und nachvollziehbar ausgewiesen sein. Nachträgliche zusätzliche Plattformforderungen für Kautionen, Nebenkosten, Overtime oder sonstige Host-Zusatzpositionen sind im aktuellen Marketplace-v1-Prozess nicht vorgesehen.
  4. Der Host ist für die rechtliche Zulässigkeit, steuerliche Behandlung und korrekte Ausweisung seiner Preise selbst verantwortlich. Preise können plattformintern netto angelegt werden; maßgeblich für das Verhältnis zum Kunden ist jedoch stets der dem Kunden vor Vertragsschluss im Checkout angezeigte Endpreis. Soweit gegenüber Verbrauchern gesetzlich ein Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer oder sonstiger Preisbestandteile auszuweisen ist, hat der Host die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend bereitzustellen.

§ 9 Inhalte des Hosts; Zusicherungen und Garantien; Rechtekette

  1. Der Host ist für sämtliche von ihm eingestellten, hochgeladenen, veröffentlichten, übermittelten oder sonst auf der Plattform bereitgestellten Inhalte allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Bilder, Grundrisse, Texte, Maße, Beschreibungen, technische Angaben, Verfügbarkeiten, Preisangaben, Kontaktdaten, Dokumente, Bewertungen, Nachrichten und sonstige Daten („Host-Inhalte“).

  2. Der Host sichert zu und garantiert gegenüber SetScout, dass:

    1. er zur Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentlichen Zugänglichmachung und sonstigen Verwertung sämtlicher Host-Inhalte im Rahmen dieser AGB berechtigt ist;
    2. die Host-Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Namensrechte, Designrechte, Hausrechte, Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder sonstige Rechte;
    3. für erkennbare Personen auf Bildern oder sonstigen Host-Inhalten sämtliche erforderlichen Einwilligungen vorliegen, soweit eine solche Einwilligung erforderlich ist;
    4. erkennbare Personen nach Möglichkeit vermieden werden und jedenfalls keine unzulässigen personenbezogenen Daten Dritter ohne Berechtigung hochgeladen werden;
    5. Host-Inhalte nicht unbefugt von Webseiten, Exposés, Immobilienanzeigen, Agentur‑ oder Scout-Portfolios, sozialen Netzwerken, Kartendiensten, Drittplattformen, Datenbanken oder sonstigen Quellen kopiert, übernommen oder extrahiert wurden; insbesondere dürfen keine Bilder, Grundrisse oder sonstigen Inhalte aus Webseiten, Social‑Media‑Profilen, Exposés, Makler‑ oder Agenturunterlagen oder anderen Online‑Plattformen hochgeladen werden, sofern hierfür keine nachweisbare und ausreichende Rechtekette einschließlich aller erforderlichen Zustimmungen vorliegt;
    6. die Host-Inhalte keine irreführenden, täuschenden oder sonst rechtswidrigen Angaben enthalten.
  3. Der Host ist verpflichtet, auf Aufforderung von SetScout geeignete Nachweise über die Rechtekette oder Berechtigung an Host-Inhalten vorzulegen, insbesondere Lizenznachweise, Fotografenvereinbarungen, Model Releases, Eigentümerzustimmungen oder sonstige Freigaben. SetScout ist berechtigt, solche Nachweise auch proaktiv anzufordern, insbesondere bei auffälligen Bildquellen, Hinweisen Dritter oder automatisierten Prüfungen auf mögliche Rechteverletzungen.

  4. Zur Prävention und Aufklärung möglicher Rechteverletzungen ist SetScout berechtigt, Host-Inhalte automatisiert oder manuell zu prüfen. Dies kann insbesondere den Einsatz technischer Prüfverfahren, Bildvergleichs‑ oder Reverse‑Image‑Search‑Technologien, Metadatenanalysen sowie vergleichbarer Verfahren umfassen, um mögliche Urheberrechts‑ oder Rechtekettenprobleme zu identifizieren.

§ 10 Rechteeinräumung an SetScout

  1. Der Host räumt SetScout an sämtlichen Host-Inhalten mit dem Upload bzw. der Bereitstellung eine einfache, nicht ausschließliche, räumlich weltweite, auf die Dauer der Bereitstellung auf der Plattform sowie auf technisch erforderliche Vorhalte-, Archiv- und Backup-Zeiträume beschränkte Lizenz ein.
  2. Die Lizenz berechtigt SetScout, die Host-Inhalte zum Betrieb, zur Darstellung, Verbreitung und Vermarktung der Plattform sowie zur Abwicklung der über SetScout angebahnten oder abgeschlossenen Buchungen zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht,
    1. Host-Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen;
    2. Host-Inhalte in Listings, Suchergebnissen, Exposés, Vorschauen, Buchungs- und Nachrichtenschnittstellen anzuzeigen;
    3. Host-Inhalte in Newslettern, Onsite-Promotions, Social-Media-Auftritten, Performance-Marketing-Kampagnen, Anzeigen, PR- und Vertriebsmaßnahmen für SetScout zu verwenden;
    4. Host-Inhalte technisch zu bearbeiten, insbesondere zu komprimieren, zu skalieren, zuzuschneiden, in andere Formate umzuwandeln, mit Vorschaubildern oder Wasserzeichen zu versehen, Thumbnails zu erstellen und in andere Sprachen zu übersetzen;
    5. Host-Inhalte an technische Dienstleister, Hosting-Provider, Content-Delivery-Netzwerke, Zahlungsdienstleister, Moderations-, Analyse-, Sicherheits- und Marketingdienstleister unterzulizenzieren, soweit dies für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist;
    6. Host-Inhalte automatisiert oder manuell zu indexieren, zu analysieren, zu verschlagworten, zu kategorisieren und für Such‑, Filter‑, Ranking‑ und Empfehlungssysteme aufzubereiten;
    7. Host-Inhalte für semantische Suche, Ähnlichkeitssuche, Bild‑ und Textanalyse, Embeddings, Klassifizierungs‑ oder Clusteringverfahren sowie vergleichbare datenanalytische oder maschinelle Lernverfahren zu verarbeiten, soweit dies für den Betrieb, die Verbesserung und die Bereitstellung von Such‑ oder KI‑gestützten Funktionen der Plattform erforderlich ist;
    8. Host-Inhalte im Rahmen von Such‑, Entdeckungs‑, Analyse‑ und KI‑Funktionen der Plattform anzuzeigen, zu kombinieren, zusammenzufassen, zu übersetzen oder in strukturierter Form bereitzustellen, soweit dies der Nutzung der Plattform durch Kunden dient.
  3. Löscht der Host ein Listing oder endet der Plattformnutzungsvertrag, wird SetScout die Host-Inhalte vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und technisch erforderlicher Backup- und Archivierungszyklen aus der aktiven Nutzung entfernen und innerhalb der regulären Lösch- und Überschreibungsprozesse löschen. Für bereits begonnene Marketingkampagnen, Ausspielungen oder Veröffentlichungen darf SetScout die betroffenen Host-Inhalte noch für einen angemessenen Abwicklungszeitraum weiterverwenden, sofern dies technisch oder organisatorisch erforderlich ist.
  4. Die Einräumung der vorstehenden Rechte begründet keinen Anspruch des Hosts auf Veröffentlichung, Nennung oder eine bestimmte Art der Nutzung seiner Host-Inhalte.

§ 11 Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen

  1. Dem Host ist es untersagt, auf SetScout Inhalte einzustellen, zu verbreiten oder Handlungen vorzunehmen, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen.
  2. Untersagt sind insbesondere:
    1. falsche, irreführende, unvollständige oder täuschende Angaben zu einer Location;
    2. das Hochladen oder Verwenden fremder Bilder, Grundrisse, Texte oder sonstiger Inhalte ohne ausreichende Rechte;
    3. Inhalte, die Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Eigentums-, Haus- oder sonstige Rechte Dritter verletzen;
    4. das Einstellen erkennbar rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender, volksverhetzender, extremistisch geprägter, pornografischer, jugendgefährdender oder sonst unzulässiger Inhalte;
    5. Spam, irreführende Werbemaßnahmen oder manipulative Inhalte;
    6. das Platzieren von Kontaktdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, URLs, Social-Media-Handles, QR-Codes oder sonstigen Hinweisen im Listing, in Bildern oder sonstigen Host-Inhalten, soweit dies dazu dient oder geeignet ist, die Plattform oder deren Gebühren zu umgehen;
    7. das Einbinden von Logos, Wasserzeichen oder sonstigen Kennzeichen fremder Plattformen oder Anbieter in Bildern oder Host-Inhalten;
    8. das Anbieten von Locations, für deren Angebot oder Nutzung der Host nicht ausreichend berechtigt ist;
    9. das Umgehen oder der Versuch des Umgehens von Schutzmaßnahmen, Prüfprozessen, Kommunikations- oder Zahlungswegen der Plattform.
    10. das Anfertigen, Verbreiten oder Verwenden von Screenshots, Kopien oder sonstigen Reproduktionen von Listings, Bildern, Beschreibungen oder sonstigen Plattforminhalten zum Zweck der Weiterveröffentlichung auf anderen Plattformen, zum Aufbau eigener Datenbanken oder zur Umgehung der Plattformfunktionen.
  3. SetScout ist berechtigt, unzulässige Inhalte zu entfernen, zu sperren, herabzustufen oder deren Sichtbarkeit einzuschränken.

§ 12 Ranking, Auffindbarkeit und Transparenz

  1. Listings können in Suchergebnissen und sonstigen Darstellungen nach den von SetScout eingesetzten Systemen gerankt, sortiert oder gefiltert werden.
  2. Die Hauptparameter für das Ranking sind derzeit insbesondere:
    1. die semantische Ähnlichkeit zwischen Suchanfrage und den zum Listing gehörenden Inhalten, insbesondere Bild- und Textinhalten;
    2. geografische Kriterien, soweit der Nutzer diese durch Suchanfrage oder Filter vorgibt;
    3. Preisparameter, soweit der Nutzer diese durch Suchanfrage oder Filter vorgibt;
    4. Verfügbarkeitsparameter;
    5. Qualitäts- und Vertrauenssignale, soweit SetScout solche Funktionen einsetzt;
    6. Missbrauchs-, Sicherheits- und Qualitätsmaßnahmen, die eine Herabstufung oder eingeschränkte Sichtbarkeit rechtfertigen können.
  3. SetScout ist berechtigt, die Rankinglogik, deren Gewichtung und die eingesetzten technischen Verfahren weiterzuentwickeln, sofern dies nicht treuwidrig erfolgt und zwingende gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
  4. Sofern SetScout künftig entgeltliche Hervorhebungen, Promotions oder Boosting-Funktionen anbietet, werden diese als solche kenntlich gemacht und nach den dann geltenden zusätzlichen Produkt- und Preisbedingungen behandelt.

§ 13 Kommunikation über die Plattform

  1. SetScout kann dem Host Funktionen zur Kommunikation mit Kunden über die Plattform zur Verfügung stellen.
  2. Bis zum wirksamen Abschluss einer Buchung über die Plattform ist es dem Host untersagt, direkte Kontaktdaten auszutauschen oder Kunden gezielt auf eine außervertragliche Direktabwicklung außerhalb der Plattform hinzuwirken.
  3. Nach Abschluss einer Buchung kann ein Austausch direkter Kontaktdaten im für die Durchführung des Motivvertrags erforderlichen Umfang erfolgen.
  4. SetScout ist berechtigt, Kommunikationsvorgänge im gesetzlich zulässigen Umfang automatisiert oder manuell auszuwerten, soweit dies zur Missbrauchsprävention, Betrugsprävention, Trust & Safety, Durchsetzung dieser AGB, Qualitätssicherung, Einhaltung gesetzlicher Pflichten oder Sicherstellung der Zahlungs- und Buchungsabwicklung erforderlich ist.
  5. SetScout ist berechtigt, Reaktionsverhalten und Kommunikationsqualität als Qualitäts- oder Ranking-Signal zu berücksichtigen.

§ 14 Buchungsanfragen, Annahme, Vertragsschluss, standardisierter Motivvertrag

  1. Listings des Hosts stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Motivvertrags dar, sondern eine Aufforderung an Kunden zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
  2. Der Kunde kann über die Plattform eine Buchungsanfrage für die vom Host angebotene Location stellen.
  3. Der Host ist berechtigt, Buchungsanfragen nach eigener Entscheidung anzunehmen oder abzulehnen, soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt. Diskriminierende oder sonst rechtswidrige Ablehnungen sind unzulässig.
  4. Nimmt der Host eine Buchungsanfrage über die Plattform an und bestätigt er die Einbeziehung des über SetScout bereitgestellten standardisierten Motivvertrags, ist diese Annahme für den Host verbindlich.
  5. Der eigentliche Motivvertrag zwischen Host und Kunde kommt – sofern SetScout nichts Abweichendes vorgibt – unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass
    1. der vollständige standardisierte Motivvertrag beiden Parteien vor Abgabe ihrer jeweiligen Vertragserklärungen angezeigt wird,
    2. der Host die Buchungsanfrage annimmt und den Motivvertrag elektronisch bestätigt und
    3. der Kunde den Motivvertrag elektronisch bestätigt und
    4. der Kunde den abschließenden, eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchungs- bzw. Zahlungsschritt einschließlich der Zahlung innerhalb der von SetScout vorgesehenen Checkout-Frist erfolgreich ausführt.

5a. Bis zum Eintritt dieser Bedingung wird die Buchung über die Plattform nicht durchgeführt. Bleibt die Zahlung aus oder läuft die Checkout-Frist ab, wird der Motivvertrag nicht wirksam; SetScout kann den Buchungsvorgang als fehlgeschlagen oder abgelaufen kennzeichnen und die weitere Abwicklung einstellen.

5b. SetScout dokumentiert den elektronischen Vertragsschluss und die Einbeziehung der maßgeblichen Vertragsdokumente, insbesondere durch Zeitstempel, die jeweils verwendete Vertrags- und AGB-Fassung sowie die im Einzelfall technisch verfügbaren Transaktions- und Protokolldaten. Host und Kunde erhalten nach Vertragsschluss eine Bestätigung des Motivvertrags in Textform; SetScout kann hierfür insbesondere E-Mail-Bestätigungen oder Download-Möglichkeiten bereitstellen.

5c. Nach verbindlicher Annahme einer Buchungsanfrage durch den Host kann sich der Host nur lösen, wenn ein gesetzliches Lösungsrecht besteht oder ein wichtiger, vom Host nicht zu vertretender Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei nachträglicher objektiver Unmöglichkeit, behördlichen oder hoheitlichen Verboten, erheblichen Sicherheitsrisiken, arglistig falschen oder wesentlich unvollständigen Angaben des Kunden zur geplanten Nutzung oder dem Ausbleiben einer nach dem Buchungsprozess zwingend erforderlichen Zahlung oder eines zwingend erforderlichen Versicherungsnachweises.

  1. Der über SetScout bereitgestellte standardisierte Motivvertrag ist für über die Plattform abgewickelte Buchungen verbindlich. Ergänzende individualvertragliche Vereinbarungen zwischen Host und Kunde sind zulässig, soweit sie den standardisierten Motivvertrag ergänzen, nicht gegen zwingendes Recht verstoßen und SetScout nicht belasten oder dessen Rechte beeinträchtigen.
  2. Individualvereinbarungen zwischen Host und Kunde haben im Zweifel im Verhältnis zwischen diesen Parteien Vorrang vor dem standardisierten Motivvertrag, soweit sie denselben Regelungsgegenstand betreffen und SetScout hiervon nicht betroffen ist.
  3. SetScout stellt lediglich die technische Infrastruktur für Buchungsanfragen, Zahlung und Vertragsabschluss zur Verfügung und übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen, die Durchsetzbarkeit oder die ordnungsgemäße Erfüllung des Motivvertrags.

§ 15 Stornierung, Nichtverfügbarkeit, No-Show, Verschiebung, Ausfall

  1. Der Host kann für seine Listings eine von SetScout bereitgestellte Stornierungsregelung auswählen. Soweit SetScout hierfür keine Auswahlfunktion bereitstellt, gelten die im standardisierten Motivvertrag vorgesehenen Standardregeln. SetScout kann insbesondere folgende Standardmodelle vorsehen:
    1. Modell „Flexibel“: Der Kunde kann bis vierzehn Kalendertage vor dem vereinbarten Nutzungsbeginn kostenfrei stornieren; danach ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht, höhere Gewalt oder abweichende Vereinbarungen greifen.
    2. Modell „Streng“: Nach Vertragsschluss ist eine ordentliche Stornierung durch den Kunden ausgeschlossen; gesetzliche Rechte, Regelungen zu höherer Gewalt und ausdrücklich zugelassene Verschiebungen bleiben unberührt.
  2. Eine gesonderte Verschiebungsanfrage-Funktion ist keine eigenständige Stornierungsregelung. Soweit SetScout im Produkt eine Verschiebungsanfrage vorsieht, handelt es sich um eine separate, zustimmungsbedürftige Buchungsänderung nach den im Produkt und im Motivvertrag ausgewiesenen Voraussetzungen. Die jeweils anwendbare Stornierungsregelung muss dem Kunden vor Abschluss der Buchung transparent angezeigt werden.
  3. Soweit keine abweichende, wirksam einbezogene Stornierungsregelung gilt, findet das Modell „Flexibel“ mit einer kostenfreien Stornierung bis vierzehn Kalendertage vor Nutzungsbeginn Anwendung.
  4. Der Host verfügt in der derzeitigen Marketplace-Implementierung nach Vertragsschluss über keine eigene ordentliche Stornierungsfunktion. Kann der Host eine bestätigte Buchung nicht erfüllen oder ist die Location aus vom Host zu vertretenden Gründen nicht wie vereinbart verfügbar oder wesentlich anders beschaffen als beschrieben, hat der Host den Kunden und SetScout unverzüglich zu informieren.
  5. Verbraucher-Hosts werden vor dem Start der Marketplace-, Vermittlungs- und Zahlungsabwicklungsleistungen gesondert darauf hingewiesen, dass SetScout auf ihr ausdrückliches Verlangen bereits vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist mit diesen Leistungen beginnt und dass ein Widerrufsrecht gegenüber SetScout bei vollständiger Vertragserfüllung durch SetScout erlöschen kann (§ 356 BGB).
  6. Mit der elektronischen Bestätigung eines Motivvertrags bindet sich der Host an den vereinbarten Nutzungszeitraum. Eine ordentliche Host-Stornierung nach Vertragsschluss ist produktseitig nicht vorgesehen; gesetzliche Lösungsrechte und Rechte bei Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
  7. In der derzeitigen Marketplace-Implementierung kann grundsätzlich nur der Kunde über die reguläre Produktfunktion eine Stornierungsanfrage stellen. Bei Buchungen mit dem Modell „Flexibel“ führt eine rechtzeitig vor dem ausgewiesenen Stichtag gestellte Stornierungsanfrage des Kunden automatisch zu einer vollständigen Rückerstattung des gezahlten Plattformbetrags. Bei Buchungen mit dem Modell „Streng“ oder nach Ablauf des ausgewiesenen Stichtags besteht aus dem Stornierungsmodell allein kein ordentlicher automatischer Rückerstattungsanspruch.
  8. Erscheint der Kunde unentschuldigt nicht zum vereinbarten Nutzungsbeginn oder nimmt er die gebuchte Location aus Gründen, die allein aus seiner Sphäre stammen, nicht in Anspruch („No-Show“), verbleibt es vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte bei der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe des gewählten Stornismodells und des Motivvertrags.
  9. In den Fällen des Absatzes 4 ist SetScout berechtigt,
    1. bereits vereinnahmte oder abgewickelte Zahlungen ganz oder teilweise an den Kunden zu erstatten oder deren Erstattung zu veranlassen;
    2. dem Host Plattformgebühren oder Provisionsansprüche nicht gutzuschreiben oder bereits gutgeschriebene Beträge zu verrechnen bzw. zurückzufordern;
    3. das betroffene Listing herabzustufen oder zu deaktivieren;
    4. den Host zu verwarnen, vorübergehend zu suspendieren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
  10. Im Fall wetterbedingter Verschiebungen, Produktionsausfällen, höherer Gewalt oder sonstiger Störungen gelten vorrangig die Regelungen des Motivvertrags. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sollen Host und Kunde nach Treu und Glauben zunächst versuchen, eine sachgerechte Ersatz- oder Verschiebungslösung zu finden.
  11. Fragen der Verlängerung oder zusätzlicher Nutzungstage richten sich primär nach dem Motivvertrag und etwaigen Zusatzvereinbarungen zwischen Host und Kunde.

§ 16 Zahlungsabwicklung; Stripe Connect; Provision von SetScout

  1. Die Zahlungsabwicklung für über SetScout vermittelte Buchungen erfolgt über einen von SetScout eingebundenen Zahlungsdienstleister, derzeit insbesondere über Stripe Connect in der von SetScout produktseitig vorgesehenen und im Checkout oder in ergänzenden Vertragsinformationen transparent gemachten Struktur oder über einen von SetScout künftig benannten vergleichbaren Zahlungsdienstleister. Zivilrechtlicher Zahlungsempfänger gegenüber dem Kunden ist grundsätzlich der Host. Ergänzende Bedingungen des jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleisters gelten zusätzlich, soweit sie wirksam einbezogen werden.
  2. Der Host ist verpflichtet, alle für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Angaben vollständig, zutreffend und aktuell zu machen und die ergänzenden Nutzungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters einzuhalten, soweit diese wirksam einbezogen werden.
  3. SetScout ist berechtigt, die Auszahlung an den Host von der erfolgreichen Einrichtung, Verifizierung oder Freischaltung eines Zahlungs- oder Connected-Accounts abhängig zu machen.
  4. Für jede über SetScout wirksam zustande gekommene und bezahlte Buchung erhält SetScout vom Host eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10 % des im Checkout ausgewiesenen verhandelten Brutto-Buchungsbetrags für die Motivüberlassung („Provision“). Soweit der Host Umsatzsteuer auf die Motivüberlassung erhebt, ist diese im gegenüber dem Kunden ausgewiesenen Bruttobetrag enthalten. Die auf die Provisionsleistung von SetScout entfallende Umsatzsteuer ist in den 10 % bereits enthalten und wird nicht zusätzlich aufgeschlagen.
  5. Soweit dies gesetzlich zulässig und technisch vorgesehen ist, bevollmächtigt der Host SetScout für die Dauer des Plattformnutzungsverhältnisses, Rechnungen, Gutschriften, Korrektur- und sonstige Abrechnungsdokumente für die vom Host gegenüber dem Kunden erbrachte Motivüberlassung im Namen und für Rechnung des Hosts zu erstellen, elektronisch bereitzustellen oder über den eingebundenen Zahlungsdienstleister bereitstellen zu lassen. Der Host bleibt für die materielle Richtigkeit seiner steuerlichen Angaben und die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung verantwortlich. SetScout kann daneben eigene Rechnungen oder Abrechnungsdokumente über die gegenüber dem Host abgerechnete Provision erstellen oder bereitstellen.
  6. Die Provision entsteht mit erfolgreicher Vermittlung und Zahlung der Buchung. Wird die Buchung wirksam storniert und wird die Buchungssumme vollständig rückabgewickelt, entfällt der Provisionsanspruch insoweit, soweit SetScout keine anderweitigen Ansprüche nach diesen AGB hat.
  7. SetScout ist berechtigt, die Provision und sonstige fällige Forderungen im Rahmen der technisch vorgesehenen Zahlungsabwicklung automatisch einzubehalten, mit Auszahlungsansprüchen des Hosts zu verrechnen oder durch den Zahlungsdienstleister abziehen zu lassen.
  8. Auszahlungen an Hosts erfolgen, soweit technisch und regulatorisch möglich, grundsätzlich in zwei Tranchen, nämlich zu 50 % bei Buchungen mit dem Modell „Flexibel“ nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist, bei Buchungen mit dem Modell „Streng“ grundsätzlich unmittelbar nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung, und zu 50 % grundsätzlich zwei Kalendertage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des gebuchten Nutzungszeitraums. SetScout übernimmt keine Gewähr für bestimmte Auszahlungsfristen, soweit Verzögerungen durch Zahlungsdienstleister, Banken, Prüfprozesse, technische Störungen, Rechtsstreitigkeiten, behördliche Anforderungen oder Risikomanagement verursacht werden.
  9. SetScout ist berechtigt, Auszahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, zu sperren, zu verrechnen oder rückzubelasten, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher liegt insbesondere vor bei:
    1. Verdacht auf Betrug, Missbrauch oder Geldwäsche;
    2. Verdacht auf Rechtsverletzungen;
    3. Verstößen gegen diese AGB oder Zahlungsdienstleister-Bedingungen;
    4. Beschwerden, Chargebacks, Rücklastschriften oder Zahlungsstreitigkeiten;
    5. Streit über das Bestehen, die Wirksamkeit oder die ordnungsgemäße Erfüllung einer Buchung;
    6. fehlenden oder fehlerhaften Rechnungs-, Steuer- oder Pflichtangaben des Hosts oder Fehlern in der rechnungsbezogenen Abwicklungslogik;
    7. erforderlichen Prüfungen gesetzlicher oder regulatorischer Art.
  10. SetScout ist berechtigt, im Zusammenhang mit Rückerstattungen, Rückbuchungen, Chargebacks, Rücklastschriften oder sonstigen Korrekturen entsprechende Beträge mit künftigen Ansprüchen des Hosts zu verrechnen. Der Host bleibt verpflichtet, unberechtigt ausbezahlte Beträge unverzüglich an SetScout zu erstatten.
  11. Ein Recht des Hosts zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. SetScout ist berechtigt, Auszahlungen bis zur Klärung von Streitfällen, Chargebacks, Rückerstattungen, Verdachtsfällen, Rechnungsfehlern oder regulatorischen Prüfungen vorläufig einzufrieren.

§ 17 Steuern, Rechnungen, eigene Pflichten des Hosts

  1. Der Host ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche auf seine Leistungen, Einnahmen oder Zahlungen anfallenden Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
  2. Der Host ist insbesondere selbst verantwortlich für die zutreffende steuerliche Einordnung seiner Einnahmen, die ordnungsgemäße Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden, soweit eine solche erforderlich ist, sowie die Einhaltung etwaiger gewerbe-, steuer-, handels-, miet-, urheber-, datenschutz- oder sonstiger Vorschriften. Soweit der Zahlungsfluss technisch über Stripe Connect oder einen vergleichbaren Zahlungsdienstleister abgewickelt wird, bleibt der Host für seine steuerliche Behandlung, Rechnungslegung und Abgaben verantwortlich. Der Host hat die für hostbezogene Rechnungs- und Abrechnungsdokumente erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend bereitzustellen; fehlende oder fehlerhafte Angaben können Auszahlungen verzögern oder sperren. Unternehmerische Hosts sind zudem verpflichtet, die gesetzlichen Voraussetzungen zum Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen zu schaffen. Soweit bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung einer E-Rechnung besteht, können Rechnungen in dem gesetzlich zulässigen strukturierten elektronischen Format ausgestellt und bereitgestellt werden, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Empfängers bedarf, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
  3. SetScout erteilt keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung.
  4. SetScout ist berechtigt und, soweit gesetzlich erforderlich, verpflichtet, diejenigen Host-, Zahlungs-, Steuer- und Transaktionsdaten zu erheben, zu verifizieren, aufzubewahren und an zuständige Behörden oder sonstige zuständige Stellen zu übermitteln, die für gesetzliche Melde-, Auskunfts-, Aufbewahrungs-, Sorgfalts- oder Dokumentationspflichten erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere Pflichten nach DAC7 bzw. dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sowie sonstige markt- und zahlungsbezogene Pflichten. Der Host ist verpflichtet, hierfür alle erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise vollständig, richtig und aktuell bereitzustellen.

§ 18 Versicherung, Schäden, Haftungszuordnung im Verhältnis Host/Kunde

  1. Schäden an der Location, an eingebrachten Sachen oder sonstige Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Location sind grundsätzlich unmittelbar zwischen Host und Kunde nach Maßgabe des Motivvertrags und des Gesetzes zu regeln.
  2. SetScout ist weder Versicherer noch Verwahrer der Location oder sonstiger Gegenstände und haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der Durchführung der Buchung oder Produktion entstehen, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
  3. Für jede über den SetScout Marketplace angefragte oder gebuchte Nutzung ist vor Freigabe der Anfrage oder Buchung ein angemessener, projekt- und zeitraumbezogener Haftpflicht- bzw. Produktionsversicherungsnachweis vorzulegen und von SetScout freizugeben. SetScout kann dem Host diesen Nachweis im erforderlichen Umfang zugänglich machen. Ohne genehmigten Versicherungsnachweis kann eine Anfrage oder Buchung technisch nicht erstellt, nicht bestätigt und nicht durchgeführt werden. Unabhängig davon bleibt der Kunde nach Maßgabe des Motivvertrags und des Gesetzes für nicht versicherte oder nicht gedeckte Schäden verantwortlich.
  4. Der Host hat Schäden, Mängel, Ausfälle oder sonstige schwerwiegende Störungen, die eine laufende oder bevorstehende Buchung betreffen, unverzüglich dem Kunden und SetScout mitzuteilen.

§ 19 Umgehungsverbot; Off-Platform-Abwicklung; Sanktionen

  1. Es ist dem Host untersagt, Kunden, die er über SetScout kennengelernt hat oder deren Anfrage über SetScout initiiert wurde, für die konkret über SetScout angefragte oder vermittelte Buchung gezielt auf eine Abwicklung außerhalb der Plattform zu verlagern oder die Zahlungsabwicklung außerhalb der von SetScout vorgesehenen Wege zu veranlassen.
  2. Das Verbot nach Absatz 1 gilt für den jeweils konkreten über SetScout angebahnten Vertrag bzw. die konkrete angefragte Buchung. Es gilt nicht automatisch für spätere, hiervon unabhängige Folgebuchungen, sofern SetScout hierfür keine gesonderte Vereinbarung trifft.

2a. Wird im Rahmen einer über SetScout angebahnten Motivbesichtigung die genaue Adresse oder ein direkter Kontakt zwischen Host und Kunde freigegeben, gilt die für diese Location und diesen Kunden erforderliche Vermittlungs- und Anbahnungsleistung von SetScout als erbracht. Kommt innerhalb von 18 Monaten nach dieser Freigabe zwischen demselben Host und demselben Kunden bzw. dessen Buchungspartei eine Buchung derselben Location zustande, bleibt SetScouts Anspruch auf die hostseitige Vermittlungsprovision bestehen, auch wenn die Parteien die spätere Buchung außerhalb der Plattform vorbereiten, abschließen oder bezahlen.

  1. Als Umgehung gelten insbesondere:

    1. der Austausch von Direktkontaktdaten vor Buchungsabschluss zum Zweck der Off-Platform-Abwicklung;
    2. Hinweise im Listing, in Bildern, Nachrichten oder sonstigen Inhalten, die auf eine direkte Abwicklung außerhalb von SetScout gerichtet sind;
    3. die Aufforderung an den Kunden, Anfragen, Zahlungen oder Vertragsabschlüsse außerhalb der Plattform vorzunehmen;
    4. die Nutzung der im Rahmen einer Motivbesichtigung freigegebenen Kontaktdaten oder Adressdaten, um eine provisionspflichtige Buchung derselben Location außerhalb von SetScout vorzubereiten, abzuschließen oder abzuwickeln.
  2. Eine „Umgehungsbuchung“ liegt vor, wenn innerhalb von 18 Monaten nach der jeweiligen Freigabe, Kontaktanbahnung oder Anfrage eine Buchung derselben Location außerhalb der Plattform zustande kommt und diese Buchung unter Verstoß gegen dieses Umgehungsverbot oder unter Nutzung von über SetScout erlangten Kontakten, Adressdaten, Projektinformationen, Besichtigungen, Nachrichten oder sonstigen Anbahnungsleistungen erfolgt.

    Dies gilt für Buchungen zwischen demselben Host und demselben Kunden sowie für Buchungen zwischen dem Host und einer dem Kunden wirtschaftlich, organisatorisch oder projektbezogen zuzurechnenden Produktions-, Agentur-, Konzern-, Auftraggeber- oder sonstigen Buchungspartei.

    Bei einer Umgehungsbuchung bleibt der hostseitige Provisionsanspruch von SetScout so bestehen, als wäre die Buchung ordnungsgemäß über SetScout abgewickelt worden.

  3. Bemessungsgrundlage der Provision ist der zwischen Host und Kunde bzw. der jeweiligen Buchungspartei vereinbarte Brutto-Gesamtbetrag für die Motivüberlassung. Wird dieser Betrag SetScout nicht offengelegt, ist SetScout berechtigt, ihn auf Grundlage der ursprünglichen Anfrage, der über die Plattform verhandelten Konditionen, der Listing-Preise, der Nutzungsdauer, der Kommunikation und sonstiger objektiver Anhaltspunkte angemessen zu schätzen. Dem Host bleibt der Nachweis eines niedrigeren tatsächlich vereinbarten Brutto-Gesamtbetrags vorbehalten.

  4. Unternehmerische Hosts verwirken bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Mitwirkung an einer Umgehungsbuchung zusätzlich zur geschuldeten Provision eine angemessene Vertragsstrafe. Verbraucher-Hosts verwirken eine Vertragsstrafe nur nach Maßgabe von Absatz 6a. Eine bloße versehentliche oder geringfügige Pflichtverletzung ohne konkrete Umgehungsbuchung löst keine Vertragsstrafe aus; SetScout kann in solchen Fällen jedoch die sonstigen vertraglichen Maßnahmen nach diesen AGB ergreifen.

6a. Verbraucher-Hosts verwirken bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Mitwirkung an einer tatsächlich zustande gekommenen Umgehungsbuchung zusätzlich zur geschuldeten Provision eine angemessene Vertragsstrafe. Gegenüber Verbraucher-Hosts entsteht keine Vertragsstrafe bei bloßer Umgehungsanbahnung ohne zustande gekommene Umgehungsbuchung, bei einfacher Fahrlässigkeit oder soweit zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht.

6b. Die Vertragsstrafe gegenüber Verbraucher-Hosts bestimmt SetScout im Einzelfall nach billigem Ermessen; sie ist im Streitfall gerichtlich überprüfbar. Bei der Bemessung berücksichtigt SetScout insbesondere den Brutto-Gesamtbetrag der Umgehungsbuchung, die hypothetisch angefallene SetScout-Provision, Art und Gewicht des Verstoßes, den Grad des Verschuldens, eine etwaige Verschleierung oder Einschaltung Dritter sowie den Aufwand der Aufklärung und Durchsetzung. Die Vertragsstrafe gegenüber Verbraucher-Hosts beträgt höchstens die einfache hypothetische SetScout-Provision und höchstens EUR 2.500,00 pro Umgehungsbuchung, wobei der niedrigere Betrag maßgeblich ist.

  1. Soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln, bestimmt SetScout die Höhe der Vertragsstrafe im Einzelfall nach billigem Ermessen; sie ist im Streitfall gerichtlich überprüfbar. Bei der Bemessung berücksichtigt SetScout insbesondere den Brutto-Gesamtbetrag der Umgehungsbuchung, die hypothetisch angefallene SetScout-Provision, Art und Gewicht des Verstoßes, den Grad des Verschuldens, eine etwaige Verschleierung oder Einschaltung Dritter, Wiederholungsfälle, den Aufwand der Aufklärung und Durchsetzung sowie die Größe und Professionalität des Hosts.
  2. Bei einer Umgehungsbuchung durch einen unternehmerischen Host soll sich die Vertragsstrafe regelmäßig an der hypothetisch angefallenen SetScout-Provision orientieren. Sie beträgt im Regelfall bis zum Zweifachen dieser hypothetischen Provision; bei planmäßiger, verschleierter oder wiederholter Umgehung kann sie bis zum Dreifachen dieser hypothetischen Provision betragen. Die Vertragsstrafe ist pro Umgehungsbuchung auf höchstens 25 % des Brutto-Gesamtbetrags der Umgehungsbuchung und auf höchstens EUR 25.000,00 begrenzt, wobei der niedrigere Betrag maßgeblich ist. Für Verbraucher-Hosts gilt ausschließlich Absatz 6b.
  3. Bei einer gezielten, erheblichen oder wiederholten Umgehungsanbahnung durch einen unternehmerischen Host ohne nachweislich zustande gekommene Umgehungsbuchung kann SetScout eine angemessene niedrigere Vertragsstrafe nach billigem Ermessen verlangen, wenn der Host vorsätzlich oder grob fahrlässig auf eine Off-Platform-Abwicklung hingewirkt hat und die Umgehungsanbahnung geeignet war, die Provisionsinteressen von SetScout konkret zu gefährden. Diese Vertragsstrafe soll regelmäßig die einfache hypothetische SetScout-Provision und EUR 2.500,00 nicht überschreiten.
  4. Die Vertragsstrafe tritt neben den Anspruch auf Zahlung der Provision. Sie wird nicht auf die Provision angerechnet. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird jedoch auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch von SetScout angerechnet, soweit derselbe Schaden betroffen ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Bereits wegen derselben Umgehungsbuchung tatsächlich gezahlte Vertragsstrafen anderer Beteiligter berücksichtigt SetScout bei der Bemessung nach billigem Ermessen angemessen.
  5. Der Host ist verpflichtet, SetScout auf Anfrage alle zur Prüfung einer möglichen Umgehungsbuchung erforderlichen und zumutbaren Informationen und Nachweise bereitzustellen, insbesondere Vertragsdatum, Buchungszeitraum, beteiligte Parteien, vereinbarte Vergütung, Rechnungs- oder Zahlungsnachweise und die betroffene Location. Gesetzliche Auskunfts-, Zurückbehaltungs-, Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisschutzrechte bleiben unberührt.
  6. SetScout ist berechtigt, fällige Ansprüche wegen Umgehungsbuchungen, einschließlich Provision, Vertragsstrafe, Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen, gegenüber Hosts im rechtlich zulässigen Umfang gesondert abzurechnen, mit Auszahlungsansprüchen zu verrechnen oder Auszahlungen bis zur Klärung vorläufig zurückzuhalten. Weitergehende Rechte von SetScout, insbesondere Sperrung, Deaktivierung, Kündigung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 20 Verbot automatisierter Datennutzung; Scraping; Bots; Datenbankschutz

  1. Dem Host ist es untersagt, selbst oder durch Dritte Inhalte, Daten, Bilder, Preise, Verfügbarkeiten, Kalenderdaten, Metadaten, Nutzerinformationen oder sonstige Bestandteile der Plattform automatisiert oder systematisch auszulesen, zu sammeln, zu kopieren, zu analysieren, herunterzuladen oder weiterzuverwerten, soweit dies nicht von SetScout ausdrücklich schriftlich gestattet wurde. Dies gilt auch für systematische oder massenhafte manuelle Extraktionen von Plattforminhalten, sofern diese geeignet sind, wesentliche Teile der Plattformdatenbank zu reproduzieren oder für eigene Datenbanken, Dienste oder kommerzielle Zwecke weiterzuverwenden.

  2. Verboten sind insbesondere:

    1. Crawling, Scraping, Harvesting, Mirroring oder Massendownloads;
    2. der Einsatz von Bots, Makros, Skripten, Headless-Browsern oder sonstigen automatisierten Zugriffsmethoden;
    3. das Umgehen von Zugriffsbeschränkungen, Rate Limits, robots.txt-Vorgaben, Captchas oder sonstigen Schutzmaßnahmen;
    4. die Nutzung von Plattforminhalten zum Aufbau, zur Ergänzung oder zum Abgleich eigener oder fremder Datenbanken;
    5. die Nutzung von Plattforminhalten, Host-Inhalten oder sonstigen Daten der Plattform zum Training, Testen oder Feintuning von maschinellen Lernsystemen, KI-Modellen oder ähnlichen Systemen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von SetScout;
    6. die Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe wesentlicher Teile der Plattformdatenbank.
    7. die Nutzung von Plattformdaten, Listings, Bildern, Texten oder sonstigen Inhalten der Plattform zum Training, zur Entwicklung oder zum Feintuning von künstlichen Intelligenzsystemen, generativen Modellen, Datensätzen oder vergleichbaren Technologien durch Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SetScout.
    8. die Nutzung der Plattform, ihrer Daten, Listings, Bilder, Texte, Metadaten oder sonstiger Inhalte zur Entwicklung, zum Aufbau, zum Betrieb oder zur Verbesserung eines konkurrierenden Location‑Marktplatzes, einer konkurrierenden Datenbank, eines vergleichbaren Suchdienstes oder sonstiger kommerzieller Angebote, die ganz oder teilweise mit SetScout im Wettbewerb stehen.
    9. das systematische oder massenhafte Extrahieren, Kopieren oder Herunterladen von Listings, Bildern, Texten, Metadaten oder sonstigen Plattforminhalten – auch durch manuelle Verfahren, Browser‑Automatisierung, Copy‑Paste‑Vorgänge oder andere technische Mittel –, sofern dies über die gewöhnliche, einzelnutzerbezogene Nutzung der Plattform hinausgeht oder geeignet ist, wesentliche Teile der Plattformdatenbank zu reproduzieren.
  3. Soweit an der Plattform, ihren Inhalten oder ihrer Struktur Urheber-, Datenbank-, Leistungsschutz-, Marken- oder sonstige Schutzrechte zugunsten von SetScout oder Dritten bestehen, bleiben diese unberührt. SetScout behält sich insbesondere Rechte nach den §§ 87a ff. UrhG vor.

  4. Jede Nutzung der Plattform oder ihrer Inhalte, die darauf abzielt, ein konkurrierendes Produkt, eine konkurrierende Datenbank, einen konkurrierenden Marktplatz oder einen vergleichbaren Dienst zu entwickeln oder zu betreiben, ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von SetScout unzulässig.

  5. Automatisierter Zugriff, Datensammlung oder systematische Analyse der Plattform ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SetScout zulässig. Dies gilt insbesondere für jegliche Formen von Data‑Mining, Content‑Aggregation, automatisierter Analyse oder sonstiger Verarbeitung von Plattformdaten, soweit diese über die gewöhnliche Nutzung der Plattform durch einzelne Nutzer hinausgehen.

§ 21 Bewertungen und Rezensionen

  1. SetScout kann Funktionen bereitstellen, über die Hosts und Kunden sich nach Abschluss einer Buchung gegenseitig bewerten können. Eine Bewertung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine tatsächlich zustande gekommene Buchung vorliegt; bei stornierten Buchungen besteht kein Bewertungsrecht, sofern SetScout hierfür nicht ausnahmsweise eine gesonderte Funktion bereitstellt.
  2. Bewertungen müssen sachlich, wahrheitsgemäß und rechtmäßig sein. Unzulässig sind insbesondere Schmähkritik, Beleidigungen, Fake-Bewertungen, Manipulationen, Bewertungsdruck, Täuschungen oder Bewertungen ohne tatsächlichen Buchungsbezug.
  3. SetScout ist berechtigt, Bewertungen nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl anlassbezogen als auch proaktiv zu prüfen, auszublenden, zu moderieren oder zu entfernen, insbesondere bei Hinweisen auf Rechtsverstöße, Unwahrheiten, Manipulationen, fehlenden Buchungsbezug oder Verstöße gegen diese AGB. Bewertungen können grundsätzlich nur innerhalb von 120 Tagen nach dem geplanten Ende des gebuchten Nutzungszeitraums abgegeben werden.
  4. SetScout kann Hosts die Möglichkeit einräumen, auf Bewertungen zu antworten.
  5. Bewertungen können nach Beendigung eines Nutzerkontos anonymisiert fortbestehen, soweit dies zur Dokumentation von Transaktionserfahrungen, Qualitätssicherung und Plattformintegrität erforderlich ist und keine gesetzlichen Löschpflichten entgegenstehen.

§ 22 Meldung rechtswidriger Inhalte; Notice-and-Takedown; Maßnahmen bei Verstößen

  1. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, Rechteverletzungen oder sonstige Verstöße können über den von SetScout bereitgestellten leicht zugänglichen elektronischen Meldeweg oder ergänzend per E-Mail an [email protected] gemeldet werden. Der Meldeweg soll die Übermittlung hinreichend präziser und ausreichend begründeter Meldungen ermöglichen. Elektronischer Kontaktpunkt für behördliche Anfragen nach dem Digital Services Act ist [email protected]. Der Kontaktpunkt für Nutzer im Sinne des Digital Services Act ist [email protected], soweit SetScout auf der Plattform keinen anderen nutzerfreundlichen elektronischen Kommunikationsweg benennt.
  2. SetScout wird eingehende Meldungen sorgfältig, objektiv und ohne unnötige Verzögerung prüfen. SetScout bestätigt den Eingang einer Meldung auf elektronischem Wege, soweit dies technisch vorgesehen ist. Vorläufige Prüf- und Priorisierungsschritte können je nach Art des Sachverhalts ganz oder teilweise automatisiert, menschlich oder in kombinierter Form erfolgen; abschließende Entscheidungen über die Entfernung, Sperrung, Sichtbarkeitsbeschränkung oder sonstige Moderationsmaßnahmen erfolgen unter menschlicher Aufsicht. Soweit gesetzlich erforderlich, teilt SetScout der betroffenen Person und dem Meldenden die Entscheidung sowie die wesentlichen Gründe in der gesetzlich vorgesehenen Form mit.
  3. Der Host ist verpflichtet, auf Rückfragen von SetScout zu gemeldeten Inhalten oder Sachverhalten unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu reagieren sowie angeforderte Nachweise vorzulegen.
  4. SetScout ist berechtigt, gemeldete oder anderweitig auffällige Inhalte oder Listings vorläufig zu deaktivieren, deren Sichtbarkeit einzuschränken, Buchungsfunktionen zu sperren oder sonstige vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Rechteverletzungen, Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder sonstige erhebliche Pflichtverletzungen vorliegen.
  5. Soweit nicht gesetzliche Gründe, Gefahrenlagen oder offensichtliche Rechtsverletzungen eine sofortige abschließende Maßnahme erfordern, soll dem betroffenen Host vor einer endgültigen Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
  6. SetScout ist bei Verstößen gegen diese AGB, bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder bei sonstigem missbräuchlichem Verhalten insbesondere berechtigt zu:
    1. Verwarnungen;
    2. Löschung, Sperrung oder Bearbeitung einzelner Inhalte;
    3. Ausblendung oder Herabstufung von Listings;
    4. Einschränkung einzelner Funktionen;
    5. vorübergehender Suspendierung;
    6. ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung des Plattformnutzungsvertrags.
  7. Soweit SetScout gesetzlich verpflichtet ist, wird SetScout betroffene Nutzer über bestimmte Moderations-, Sichtbarkeits-, Deaktivierungs-, Sperr- oder Kündigungsentscheidungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informieren und – soweit erforderlich – die wesentlichen Gründe der Entscheidung mitteilen.
  8. Soweit SetScout gesetzlich zu einem internen Beschwerdemanagement verpflichtet ist oder ein solches freiwillig bereitstellt, können betroffene Nutzer Einwände gegen Moderations-, Sichtbarkeits-, Deaktivierungs-, Sperr- oder Kündigungsentscheidungen innerhalb der von SetScout hierfür mitgeteilten Frist über das vorgesehene elektronische Verfahren einlegen. Soweit gesetzlich vorgesehen, informiert SetScout betroffene Nutzer zudem über die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch hierfür zertifizierte Stellen. Im Übrigen können sich Hosts mit Einwänden gegen Maßnahmen an [email protected] wenden.

§ 23 Pflichten des Hosts bei behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen

  1. Der Host ist verpflichtet, SetScout bei der Erfüllung gesetzlicher Auskunfts-, Prüf-, Informations-, Melde- oder Aufbewahrungspflichten im zumutbaren Umfang zu unterstützen.
  2. Der Host ist verpflichtet, alle Informationen bereitzustellen, die SetScout benötigt, um gesetzlichen Anforderungen an Online-Plattformen, Online-Marktplätze, Vermittlungsdienste oder Zahlungsabwicklungen nachzukommen.
  3. SetScout ist berechtigt, gesetzlich erforderliche Informationen offenzulegen, zu speichern, zu verarbeiten oder an zuständige Stellen zu übermitteln, soweit dies nach geltendem Recht zulässig oder vorgeschrieben ist.

§ 24 Laufzeit, Deaktivierung, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung

  1. Der Plattformnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Host kann den Plattformnutzungsvertrag jederzeit in Textform oder über die hierfür vorgesehenen Kontofunktionen kündigen, soweit keine laufenden Buchungen, offene Zahlungsabwicklungen, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen von SetScout entgegenstehen.
  3. SetScout kann den Plattformnutzungsvertrag ordentlich kündigen. Gegenüber Hosts, die als Unternehmer handeln, erfolgt eine ordentliche Kündigung grundsätzlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen in Textform, sofern nicht ein gesetzlich anerkannter Ausnahmefall eine kürzere Frist oder sofortige Beendigung rechtfertigt.
  4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Ein wichtiger Grund für SetScout liegt insbesondere vor, wenn:
    1. der Host gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt;
    2. der Host unzulässige, rechtswidrige oder rechtsverletzende Inhalte einstellt; 2a. der Host wiederholt Inhalte hochlädt, die Rechte Dritter verletzen oder bei denen keine ausreichende Rechtekette nachgewiesen werden kann;
    3. erhebliche Zweifel an der Berechtigung zur Nutzung der Location oder an der Rechtekette der Inhalte bestehen;
    4. der Host Zahlungen, Rückforderungen oder Mitwirkungspflichten nicht erfüllt;
    5. der Host die Plattform umgeht oder zu umgehen versucht;
    6. der Host wiederholt bestätigte Buchungen absagt oder die Location wiederholt nicht wie beschrieben bereitstellen kann;
    7. Betrugs-, Sicherheits-, Geldwäsche- oder Missbrauchsverdacht besteht;
    8. gesetzliche oder behördliche Gründe eine Sperre oder Beendigung erfordern.
  6. SetScout ist berechtigt, anstelle einer Kündigung zunächst einzelne Listings, Funktionen oder das gesamte Nutzerkonto vorläufig zu deaktivieren oder zu beschränken, soweit dies sachlich geboten ist.
  7. Bereits wirksam zustande gekommene Buchungen bleiben von einer Kündigung grundsätzlich unberührt und sind von Host und Kunde ordnungsgemäß abzuwickeln, sofern SetScout oder zwingendes Recht nichts anderes verlangen.
  8. Nach Vertragsende wird SetScout aktive Listings des Hosts deaktivieren. Host-Inhalte werden vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie technischer Backup- und Archivierungsprozesse gelöscht. Gesetzlich gesondert geregelte Speicherfristen für Händler- oder Verifizierungsdaten bleiben unberührt. Gelöschte Inhalte können noch bis zu zwölf Monate in Sicherungskopien oder Archiven enthalten sein, soweit dies technisch bedingt ist. Bewertungsdaten, Transaktionsdaten, Kommunikationsdaten und abrechnungsrelevante Daten können im gesetzlich zulässigen Umfang aufbewahrt werden; anonymisierte Bewertungsdaten können zur Wahrung der Plattformintegrität auch dauerhaft fortbestehen.
  9. Wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße gegen Rechte Dritter, gegen die Pflichten zur Rechteklärung oder gegen die Inhaltsregeln dieser AGB können dazu führen, dass SetScout Uploadrechte dauerhaft entzieht, bestehende Listings entfernt oder das Nutzerkonto fristlos kündigt.

§ 25 Änderungen dieser AGB und der Plattformleistungen

  1. SetScout ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Host hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
    1. Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung oder behördlichen Praxis;
    2. Änderungen der Plattformfunktionen oder technischen Infrastruktur;
    3. Einführung neuer Dienste oder Prozesse;
    4. Schließung von Regelungslücken;
    5. Anpassungen aus Sicherheits-, Trust-&-Safety- oder Missbrauchsgründen;
    6. Änderungen bei Zahlungsdienstleistern oder Zahlungsprozessen.
  3. Änderungen werden dem Host per E-Mail oder auf einem sonstigen dauerhaften Datenträger mitgeteilt.
  4. Gegenüber Hosts, die als Unternehmer handeln, beträgt die Ankündigungsfrist für Änderungen grundsätzlich mindestens 15 Tage, sofern nicht ein gesetzlich anerkannter Ausnahmefall eine kürzere Frist rechtfertigt oder eine längere Frist erforderlich ist. Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur mit Wirkung für die Zukunft und nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang umgesetzt.
  5. Widerspricht ein unternehmerischer Host einer Änderung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist und nutzt die Plattform nach Inkrafttreten der Änderung weiter, kann dies als Zustimmung gelten, sofern SetScout den Host bei Mitteilung der Änderung hierauf klar hingewiesen hat und gesetzlich nichts anderes gilt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder SetScout es im Einzelfall einräumt.
  6. Gegenüber Verbrauchern gelten Änderungen nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Soweit für Änderungen gegenüber Verbrauchern eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist, wird SetScout diese gesondert einholen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere aus dem Recht der Verbraucherverträge über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen, bleiben unberührt.

§ 26 Freistellung

  1. Der Host stellt SetScout, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit
    1. den vom Host eingestellten Inhalten,
    2. der angebotenen oder bereitgestellten Location,
    3. der fehlenden Berechtigung des Hosts zur Nutzung oder Vermarktung der Location,
    4. der Verletzung von Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Eigentums-, Haus- oder sonstigen Rechten,
    5. falschen, irreführenden oder unvollständigen Angaben des Hosts,
    6. einem schuldhaften Verstoß des Hosts gegen diese AGB,
    7. Ansprüchen aus dem zwischen Host und Kunde geschlossenen Motivvertrag resultieren, soweit der Host die betreffenden Ansprüche schuldhaft verursacht hat oder hierfür nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.
  2. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten, in gesetzlicher Höhe.
  3. SetScout wird den Host über geltend gemachte Ansprüche in angemessenem Umfang informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

§ 27 Haftung von SetScout

  1. SetScout haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SetScout nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Host regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von SetScout auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Soweit nach Absatz 2 gehaftet wird, ist die Haftung von SetScout gegenüber Hosts, die als Unternehmer handeln, – außer in den Fällen des Absatzes 1 – der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der dem Doppelten der von dem betroffenen Host in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an SetScout gezahlten bzw. einbehaltenen Provisionen entspricht, mindestens jedoch auf EUR 300,00; bei kürzerer Vertragslaufzeit gilt mindestens der höhere Betrag aus EUR 300,00 und dem während der Vertragslaufzeit angefallenen entsprechenden Betrag. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Begrenzung nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig wäre. Diese Begrenzung gilt insgesamt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
  4. Im Übrigen ist die Haftung von SetScout ausgeschlossen.
  5. SetScout haftet insbesondere nicht für:
    1. Angaben, Inhalte, Handlungen oder Unterlassungen von Hosts, Kunden oder sonstigen Dritten;
    2. die tatsächliche Verfügbarkeit, Beschaffenheit, Sicherheit, Eignung oder Rechtmäßigkeit einer Location;
    3. das Zustandekommen, die Erfüllung oder die Durchsetzbarkeit des Motivvertrags;
    4. Produktionsausfälle, Drehausfälle, Terminverschiebungen, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden des Hosts;
    5. Ausfälle, Verzögerungen oder Fehlfunktionen von Zahlungsdienstleistern, Telekommunikationsnetzen, Hosting-Providern oder sonstigen Drittleistungen;
    6. Datenverluste, soweit diese nicht von SetScout vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und der Host zumutbare Datensicherungsmaßnahmen unterlassen hat.
  6. Soweit die Haftung von SetScout ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Organe, Mitarbeiter, Vertreter, verbundenen Unternehmen und Erfüllungsgehilfen.

§ 28 Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung von SetScout.
  2. Der Host ist verpflichtet, keine personenbezogenen Daten Dritter ohne rechtliche Grundlage oder erforderliche Berechtigung auf die Plattform hochzuladen oder über die Plattform zu verarbeiten.
  3. SetScout ist berechtigt, Host-Inhalte, Kommunikationsdaten, Transaktionsdaten und sonstige im Zusammenhang mit der Plattformnutzung anfallende Daten im gesetzlich zulässigen Umfang für Betrugsprävention, Trust & Safety, Missbrauchserkennung, Rechtsdurchsetzung, Qualitätssicherung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu verarbeiten.

§ 29 Verbraucherstreitbeilegung

SetScout nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

§ 30 Rechtswahl, Gerichtsstand, Form

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
  2. Unberührt bleiben ferner zwingende Vorschriften des Staates, in dem eine über die Plattform angebotene oder gebuchte Location belegen ist, insbesondere öffentlich-rechtliche, genehmigungs-, sicherheits-, nachbar-, luftfahrt-, denkmal-, steuer- und datenschutzrechtliche Anforderungen. Soweit solche Vorschriften die Plattformnutzung, das Listing oder eine konkrete Buchung betreffen, ist jede Partei für die Einhaltung der in ihrer Sphäre liegenden Pflichten verantwortlich.
  3. Ist der Host Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Host keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Plattformnutzungsvertrag München, Deutschland. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen nach diesen AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Zusatzblock für unternehmerische Hosts

§ 31 Zusätzliche Bestimmungen für unternehmerische Hosts

  1. Dieser Zusatzblock gilt ergänzend zu dem gemeinsamen Host-Teil dieser AGB für alle Hosts, die als Unternehmer handeln. Er gilt außerdem für solche Hosts, die SetScout gegenüber oder gegenüber Kunden als gewerblich, geschäftlich, handwerklich oder beruflich auftretend anbieten oder deren Nutzung der Plattform nach den Gesamtumständen ihrer unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen ist.
  2. Unternehmerische Hosts sind verpflichtet, ihre Unternehmereigenschaft zutreffend offenzulegen und SetScout alle Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die SetScout zur Erfüllung gesetzlicher Informations-, Transparenz-, Verifizierungs-, Marktverhaltens-, Steuer- oder Dokumentationspflichten benötigt.
  3. Unternehmerische Hosts dürfen Listings erst veröffentlichen oder Buchungen entgegennehmen, wenn die von SetScout abgefragten Pflichtangaben vollständig hinterlegt wurden und etwaige von SetScout verlangte Prüfungen, Verifizierungen oder Selbstzertifizierungen abgeschlossen sind.
  4. Soweit SetScout Verbrauchern in der Europäischen Union den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit unternehmerischen Hosts ermöglicht, ist der unternehmerische Host verpflichtet, vor Freischaltung sämtliche hierfür erforderlichen Händlerinformationen vollständig und zutreffend bereitzustellen, insbesondere Identitäts- und Kontaktdaten, Registerangaben, Angaben zum Zahlungskonto, etwaige Selbstzertifizierungen zur Einhaltung des anwendbaren Unionsrechts sowie sonstige gesetzlich erforderliche Erklärungen und Nachweise. SetScout ist berechtigt, diese Informationen im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu überprüfen, aufzubewahren und auf der Plattform anzuzeigen.
  5. Unternehmerische Hosts sind verpflichtet, SetScout Änderungen der nach diesem Zusatzblock oder nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben unverzüglich mitzuteilen und Unterlagen auf Aufforderung zu aktualisieren.
  6. Soweit SetScout gesetzlich verpflichtet ist, Informationen über unternehmerische Hosts nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren, ist SetScout hierzu berechtigt; der Host bleibt verpflichtet, an einer geordneten Vertragsbeendigung und Datenaussonderung mitzuwirken.

§ 32 Internes Beschwerdemanagement, Mediation und Transparenz für unternehmerische Hosts

  1. Soweit SetScout nach der Verordnung (EU) 2019/1150 gegenüber unternehmerischen Hosts zu einem internen Beschwerdemanagement verpflichtet ist, stellt SetScout ein internes System für die Bearbeitung solcher Beschwerden bereit. Dieses erfasst insbesondere Beschwerden im Zusammenhang mit Sperrungen, Deaktivierungen, Ranking- oder Sichtbarkeitsentscheidungen, Änderungen der AGB oder sonstigen Maßnahmen, die den Zugang unternehmerischer Hosts zur Plattform oder deren Nutzung wesentlich beeinträchtigen. Soweit SetScout nach der genannten Verordnung aufgrund seiner Unternehmensgröße von einzelnen Pflichten ausgenommen ist, gelten diese Verpflichtungen nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
  2. Hinweise zur Einreichung und Bearbeitung entsprechender Beschwerden stellt SetScout auf einer gesonderten, von der Website aus zugänglichen Informationsseite sowie ergänzend über [email protected] zur Verfügung.
  3. Soweit SetScout nach der Verordnung (EU) 2019/1150 hierzu verpflichtet ist, benennt SetScout in seinen rechtlichen Informationen mindestens zwei Mediatoren oder Mediationsstellen, mit denen SetScout bereit ist, zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit unternehmerischen Hosts zusammenzuarbeiten. Diese Benennung erfolgt nur im gesetzlich erforderlichen Umfang; gesetzliche Ausnahmen insbesondere für kleine Unternehmen bleiben unberührt.
  4. Unternehmerische Hosts haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reichweite oder Auffindbarkeit ihrer Listings; gesetzliche Transparenzpflichten über Hauptparameter des Rankings und über differenzierte Behandlung bleiben hiervon unberührt.
  5. SetScout kann unternehmerischen Hosts im gesetzlich gebotenen Umfang Informationen über den Zugang zu Daten bereitstellen, die von diesen Hosts oder im Zusammenhang mit deren Nutzung der Plattform erzeugt oder bereitgestellt werden; weitergehende Zugangs-, Herausgabe- oder Portabilitätsansprüche bestehen nur, soweit gesetzlich vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart.

§ 33 Kündigung und Änderungen gegenüber unternehmerischen Hosts

  1. Gegenüber unternehmerischen Hosts erfolgt eine ordentliche Kündigung des Plattformnutzungsvertrags grundsätzlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen in Textform, sofern nicht ein gesetzlich anerkannter Ausnahmefall eine kürzere Frist oder eine sofortige Beendigung rechtfertigt.
  2. Soweit SetScout gegenüber unternehmerischen Hosts zu einer Begründung von Kündigungs-, Sperr- oder Deaktivierungsentscheidungen verpflichtet ist, wird SetScout die wesentlichen Gründe in Textform mitteilen, soweit dem keine gesetzlichen oder berechtigten entgegenstehenden Interessen entgegenstehen.
  3. Änderungen dieser AGB oder der Plattformleistungen gegenüber unternehmerischen Hosts richten sich ergänzend nach § 25. Gesetzlich zwingende Informations-, Begründungs- oder Übergangsfristen zugunsten unternehmerischer Hosts bleiben unberührt.

§ 34 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Soweit in diesen AGB auf gesetzliche Vorschriften verwiesen wird, gelten diese in ihrer jeweils anwendbaren Fassung.
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