Stand: 10.03.2026
Diese Verbraucherinformationen gelten ergänzend zu den SetScout Host- und Marktplatz-AGB für Hosts, die den Plattformnutzungsvertrag mit SetScout als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB schließen.
SetScout UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: München
Registergericht: Amtsgericht München
Handelsregisternummer: HRB 311845
Petzetstraße 8
81245 München
Deutschland
E-Mail: [email protected]
SetScout betreibt eine Online-Plattform, über die Hosts Locations für Film-, Foto-, Fernseh-, Werbe-, Content- oder sonstige Medienproduktionen präsentieren, Buchungsanfragen entgegennehmen und standardisierte Motivverträge mit Kunden über die Plattform abschließen können.
SetScout wird dabei grundsätzlich nicht selbst Vertragspartner des zwischen Host und Kunde geschlossenen Motivvertrags. Der Plattformnutzungsvertrag betrifft die Nutzung der technischen Marktplatz- und Vermittlungsfunktionen von SetScout.
Der Plattformnutzungsvertrag kommt zustande, wenn du den Registrierungsprozess abschließt und SetScout deine Registrierung bestätigt, dein Nutzerkonto freischaltet oder dir die Nutzung der Host-Funktionen tatsächlich ermöglicht.
Die maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.
Die Plattformleistungen von SetScout umfassen insbesondere:
Ein Anspruch auf eine bestimmte Sichtbarkeit, eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Buchungen oder eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.
Die Registrierung als Host kann kostenfrei erfolgen, sofern SetScout nicht im Einzelfall etwas anderes angibt.
Für erfolgreich vermittelte und bezahlte Buchungen erhält SetScout nach Maßgabe der AGB eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10 % des im Checkout ausgewiesenen verhandelten Brutto-Buchungsbetrags für die Motivüberlassung. Soweit der Host Umsatzsteuer erhebt, ist diese im Bruttobetrag enthalten. Die auf die Provisionsleistung von SetScout entfallende Umsatzsteuer ist in den 10 % bereits enthalten und wird nicht zusätzlich aufgeschlagen. Eine gesonderte kundenseitige Plattformgebühr ist im aktuellen Marketplace-Checkout nicht vorgesehen.
Alle Einzelheiten zu Provision, Zahlungsabwicklung und Auszahlungen ergeben sich aus den AGB sowie den gegebenenfalls ergänzend einbezogenen Zahlungsbedingungen.
Wenn du als Verbraucher-Host über SetScout Kontakt-, Adress-, Besichtigungs- oder sonstige Anbahnungsinformationen erhältst, darfst du eine dadurch angebahnte Buchung derselben Location nicht außerhalb der Plattform abschließen oder hieran mitwirken, um die SetScout-Provision zu umgehen.
Kommt dennoch vorsätzlich oder grob fahrlässig eine solche Umgehungsbuchung zustande, kann SetScout nach Maßgabe der Host-AGB zusätzlich zur geschuldeten Provision eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Diese Vertragsstrafe ist gegenüber Verbraucher-Hosts auf die einfache hypothetische SetScout-Provision und auf höchstens EUR 2.500,00 pro Umgehungsbuchung begrenzt, wobei der niedrigere Betrag gilt.
Der Plattformnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Du kannst ihn jederzeit in Textform oder über die vorgesehenen Kontofunktionen kündigen, soweit keine laufenden Buchungen, offene Zahlungsabwicklungen, gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen von SetScout entgegenstehen.
Für die Nutzung der Plattform ist ein internetfähiges Endgerät mit aktuellem Browser oder einer kompatiblen App-Version sowie eine funktionierende Internetverbindung erforderlich.
Die Funktionsfähigkeit einzelner Plattformfunktionen kann von technischen Voraussetzungen, Gerätekompatibilität und eingesetzten Drittanbietern abhängen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Fragen, Beschwerden und Mitteilungen können an [email protected] gerichtet werden.
Sofern dir als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten ergänzend die gesonderte Widerrufsbelehrung für Verbraucher und das Muster-Widerrufsformular. Das Widerrufsrecht bezieht sich nur auf den Plattformnutzungsvertrag mit SetScout und nicht automatisch auf bereits mit Kunden geschlossene Motivverträge.
SetScout nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.