
Was Produktionen vor der Motivsuche in München und Bayern klären sollten: Zuständigkeiten von Stadt, Landratsamt und Schlösserverwaltung, geringer Aufwand, Fristen und private Motive.
München und Bayern haben nicht eine Drehgenehmigung, sondern mehrere Zuständigkeiten. Für einen Dreh in München entscheidet vor allem, wo dein Team steht, wer die Fläche verwaltet und ob der Aufwand über eine kleine Handkamera hinausgeht.
Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Behördenauskunft. Er hilft Produzentinnen, Produktionsleitern und Agenturteams, vor der Motivsuche die richtige Route zu erkennen, statt in der Drehwoche die falsche Stelle anzurufen.
Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wer die Fläche verwaltet. In München liegt der öffentliche Verkehrsgrund bei der Stadt, konkret beim Servicebüro Film im Mobilitätsreferat (Landeshauptstadt München: Drehgenehmigungen). Staatliche Motive, andere Gemeinden und private Räume haben jeweils eigene Wege.
Für die Planung ist die juristische Kategorie weniger wichtig als die Frage, was dein Team tatsächlich nutzt. Ein Innenraum kann privat sein, aber die Scheinwerfer stehen auf dem Gehweg. Ein Schloss ist als Motiv perfekt, aber die Aufnahme im Innenraum ist kostenpflichtig und fristgebunden.
Sobald du in München öffentlichen Verkehrsgrund für Filmzwecke nutzt, brauchst du eine Drehgenehmigung des Servicebüros Film im Mobilitätsreferat. Die Stadt nennt für den vollständigen Antrag mindestens zehn Arbeitstage Vorlauf bis zum Wunschtermin; für Sperrungen plant sie mehr Zeit ein (Landeshauptstadt München: Öffentliche Verkehrsflächen).
Die Gesamtgebühren berechnet die Stadt erst nach Ablauf der Drehzeit. Plane die Genehmigung also nicht als Formalie am Schluss, sondern als festen Termin- und Kostenfaktor in der Kalkulation.
Für Aufnahmen mit geringem Aufwand verlangt München keine Drehgenehmigung. Die Stadt nennt dafür klare Bedingungen: ausschließlich Handkameras oder maximal eine Kamera auf Stativ, kein Zusatzequipment wie Drohnen, Generatoren oder Lichtaufbauten, nicht mehr als fünf Personen am Dreh und keine Szenen, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung berühren (Landeshauptstadt München).
Sobald du eines dieser Kriterien überschreitest, kippt der Fall in die Genehmigungspflicht. Ein zweites Stativ, ein Generator, ein sechster Kopf im Team oder eine Absperrung reichen dafür aus.
Es gibt einen Sonderfall, der oft übersehen wird. Wenn der Dreh in einem Gebäude stattfindet, aber auf dem Gehweg oder auf der Straße Hilfsmittel wie Scheinwerfer oder Anhänger aufgestellt werden, brauchst du laut Stadt keine Drehgenehmigung, sondern eine Erlaubnis für die Straßensondernutzung (Landeshauptstadt München).
Das betrifft viele private Motive. Der Innenraum ist gebucht, aber der Lichtaufbau, die Kabelwege oder der Technikanhänger stehen im öffentlichen Raum. Genau dort entsteht ein zusätzlicher Antrag, der Zeit kostet.
Für städtische Grünanlagen gilt in München ein eigener Weg über das Servicebüro Film, mit einer Vorabmeldung an die Anlagenaufsicht des Gartenbaus. Es gelten ähnliche Bedingungen wie im Verkehrsraum, dazu ein Fahrverbot innerhalb der Anlage (Landeshauptstadt München: Drehgenehmigungen).
Weitere Orte haben feste eigene Ansprechpartner: der Viktualienmarkt und die Markthallen, die Theresienwiese, Schulen, Friedhöfe, geschützte Naturflächen sowie Flächen von MVG und Deutscher Bahn. Kläre früh, unter welche Verwaltung dein Wunschmotiv fällt.
Viele der bekanntesten bayerischen Motive gehören dem Freistaat. Filmaufnahmen in den Baudenkmälern, Gärten und Seen der Bayerischen Schlösserverwaltung brauchen eine vorherige schriftliche Genehmigung und erfolgen gegen ein angemessenes Nutzungsentgelt (Bayerische Schlösserverwaltung: Drehgenehmigung).
Rechne neben dem Entgelt mit Kostenersatz: Personalkosten für die Aufsicht, bei Bedarf eine restauratorische Begleitung, dazu Strom und Reinigung. Die Höhe hängt von der Prominenz des Motivs, dem technischen und personellen Aufwand und der geplanten Nutzung ab. Auch hier gilt mindestens zehn Werktage Vorlauf, Anfragen laufen über [email protected] (Bayerische Schlösserverwaltung).
Bayern hat keine landesweite Drehgenehmigung. Außerhalb Münchens ist die jeweilige Gemeinde oder das Landratsamt die erste Anlaufstelle für öffentliche Flächen. Für Staatsstraßen, Naturschutzgebiete oder Gewässer können weitere Behörden dazukommen.
Die Film Commission Bayern vergibt selbst keine Genehmigungen. Sie ist Informations- und Anlaufstelle, vermittelt zwischen Produktion und Genehmigungsbehörden und betreibt die Locationdatenbank filmlocations-bayern.de (Film Commission Bayern). Für komplexe Anträge ist sie ein sinnvoller erster Kontakt.
Auf privatem Grund ist die Eigentümerin oder der Eigentümer die zentrale Erlaubnisstelle. Du brauchst die Zustimmung und einen sauberen Motivvertrag, aber keinen städtischen Genehmigungsweg, solange der Dreh auf dem Grundstück bleibt.
Genau deshalb ist ein privates, drehbereites Motiv häufig der schnellere Weg als ein öffentliches Wahrzeichen. Sobald aber Gehweg, Halteverbot, Ladezone, Drohne oder Außenaufnahme dazukommen, greifen wieder die städtischen Regeln. Prüfe die Grenze zwischen privater Fläche und öffentlichem Raum früh.
Eine gute Anfrage liest sich wie ein sauberes Produktionsbriefing. Je konkreter du bist, desto schneller können Stadt, Landratsamt, Schlösserverwaltung oder Motivgeber den Fall prüfen. Unklare Angaben führen zu Rückfragen, nicht zu Kulanz.
Starte nicht mit dem Formular, sondern mit dem Motivrisiko. Arbeite dich von innen nach außen: Raum, Gebäude, Grundstück, Gehweg, Straße, Grünanlage, staatliches Denkmal.
SetScout ersetzt keine Behörde. Die Plattform hilft dir, früh die richtigen Motivdaten zu sammeln: Räume, Nutzung, Teamgröße, Zufahrt, Parken und Verfügbarkeit. Starte mit Filmlocations in München, vergleiche Filmlocations in Bayern oder plane die Suche mit Location Scouting in München.
Nicht zwingend. München verzichtet bei geringem Aufwand auf die Drehgenehmigung, wenn du nur Handkameras oder eine Kamera auf Stativ nutzt, kein Zusatzequipment einsetzt, mit höchstens fünf Personen drehst und die öffentliche Sicherheit nicht berührst. Jede Überschreitung macht den Dreh genehmigungspflichtig.
Die Stadt nennt für den vollständigen Antrag mindestens zehn Arbeitstage bis zum Wunschtermin. Für Sperrungen solltest du mehr Vorlauf einplanen. Die Gesamtgebühren werden erst nach der Drehzeit berechnet (Landeshauptstadt München).
Für öffentliche Flächen außerhalb Münchens ist die jeweilige Gemeinde oder das Landratsamt die erste Anlaufstelle. Die Film Commission Bayern vergibt keine Genehmigungen, hilft aber bei der Vermittlung und bei komplexen Anträgen.
Die Bayerische Schlösserverwaltung vergibt kostenpflichtige Genehmigungen. Neben dem Nutzungsentgelt fällt Kostenersatz an, etwa für Aufsicht, Strom und Reinigung. Die Höhe richtet sich nach Prominenz des Motivs, Aufwand und geplanter Nutzung (Bayerische Schlösserverwaltung).
Coverbild: KI-generiert für SetScout, 2. Juli 2026.
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