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Kamera, Objektive, Ton- und Lichttechnik werden vor dem Dreh inventarisiert

Inventur von Filmtechnik vor dem Locationdreh von OpenAI image generation for SetScout Original image generated for SetScout; no third-party source image used

SetScout Blog Artikel
27. Juli 2026

Technikversicherung für Film: Eigene und gemietete Ausrüstung richtig erfassen

Eine praktische Checkliste für Kamera, Licht, Ton und gemietete Filmtechnik: Inventar, Werte, Transport, Lagerung und Schadenmeldung vor dem Dreh klären.

Kapitel

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist mit Technikversicherung beim Film gemeint?
  3. Eigene, gemietete und fremde Technik trennen
  4. Eigene Technik
  5. Gemietete Technik
  6. Technik von Crew oder Location
  7. Die Equipment-Liste, die eine Prüfung ermöglicht
  8. Transport, Fahrzeug und Lagerung
  9. Was am Drehort dokumentiert werden sollte
  10. Schnittstelle zu Haftpflicht und Location-Vertrag
  11. Wenn ein Schaden passiert
  12. Checkliste vor dem ersten Drehtag
  13. Häufige Fragen
  14. Ist gemietete Kameraausrüstung automatisch mitversichert?
  15. Welcher Wert gehört in die Equipment-Liste?
  16. Sind Daten auf Speichermedien mitversichert?
  17. Was ist bei Technik über Nacht im Fahrzeug zu beachten?

Eine Technikversicherung für Filmproduktionen beginnt nicht mit der Police, sondern mit einer belastbaren Equipment-Liste. Kamera, Objektive, Licht, Ton, Funk, Monitore, DIT-Hardware und Zubehör können verschiedenen Eigentümern gehören, unterschiedliche Werte haben und auf mehreren Transportwegen zum Drehort gelangen. Ohne diese Trennung bleibt unklar, was in welchem Zeitraum und an welchem Ort geprüft werden muss.

Dieser Beitrag ist allgemeine Orientierung und keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung. Ob ein Schaden versichert ist, ergibt sich ausschließlich aus dem konkreten Vertrag einschließlich Ausschlüssen, Selbstbehalten, Sublimits und Obliegenheiten. Eigene und gemietete Technik sollte vor dem Dreh mit einem qualifizierten Versicherer oder spezialisierten Makler abgestimmt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Inventar vor Deckung: Jedes relevante Gerät braucht Eigentümer, eindeutige Identifikation, Wert und Einsatzzeitraum.
  • Miete separat prüfen: Ein Mietvertrag und eine Versicherungspolice können unterschiedliche Haftungs- und Nachweisanforderungen enthalten.
  • Transport und Lagerung benennen: Drehort, Fahrzeug, Hotel, Lager und unbeaufsichtigte Zeiten sind eigene Risikosituationen.
  • Schadenprozess vorbereiten: Kontakte, Fristen, Beweissicherung und Sofortmaßnahmen gehören in den Call-Sheet-Anhang.

Was ist mit Technikversicherung beim Film gemeint?

Je nach Anbieter kann der relevante Baustein Filmapparateversicherung, Elektronikversicherung, Kameraversicherung oder Technikdeckung heißen. Der Produktname allein beantwortet nicht, welche Gefahren und Gegenstände eingeschlossen sind. Die Filmversicherungsübersicht der BarmeniaGothaer führt Filmapparate als einen von mehreren möglichen Bausteinen. Das ist ein nützliches Strukturbeispiel, aber keine Aussage über die Eignung für ein bestimmtes Projekt.

Die allgemeinen Filmversicherungsbedingungen 2022 desselben Anbieters zeigen außerdem, dass Versicherungsort, Versicherungsdauer, Gefahren, Entschädigungsgrenzen und Pflichten vertraglich geregelt werden. Andere Policen können anders aufgebaut sein.

Eigene, gemietete und fremde Technik trennen

Eigene Technik

Bei eigener Technik braucht die Produktion eine aktuelle Wertbasis. Kaufpreis, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert sind nicht dasselbe. Welche Größe für die Entschädigung maßgeblich ist, muss aus der Police hervorgehen. Seriennummern, Kaufbelege und Zustandsfotos erleichtern die Zuordnung.

Gemietete Technik

Bei gemieteter Technik kommen Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Versicherungsanforderungen zusammen. Die Produktion sollte prüfen, wer bei Diebstahl, Bruch, Bedienfehler, Verlust von Zubehör oder verspäteter Rückgabe haftet. Eine vom Verleiher geforderte Versicherungsbestätigung sollte rechtzeitig angefragt und inhaltlich geprüft werden.

Technik von Crew oder Location

Privates Equipment von Crewmitgliedern und technische Ausstattung des Drehorts dürfen nicht stillschweigend als Produktionstechnik behandelt werden. Eigentümer, Nutzungsfreigabe, Zustand und Haftungsregel gehören schriftlich dokumentiert. Das gilt etwa für vorhandene Lichtanlagen, Bühnenzüge, Werkzeuge oder Präsentationstechnik.

Die Equipment-Liste, die eine Prüfung ermöglicht

Eine praktische Liste enthält pro Position mindestens:

  • Gerätebezeichnung, Hersteller, Modell und Seriennummer oder eindeutige Set-ID
  • Eigentümer und verantwortliche Abteilung
  • Wertbasis und Belegquelle
  • Miet- oder Einsatzzeitraum einschließlich Prep, Transport und Rückgabe
  • Einsatzorte, Zwischenlager und geplante Transportmittel
  • Zubehör, Datenträger und besondere Empfindlichkeiten
  • Übergabezustand mit Fotos bei gemieteten oder fremden Gegenständen

Eine Sammelzeile wie „Kameratechnik 80.000 Euro“ spart zwar Zeit, erschwert aber Zuordnung, Nachweis und Schadenprüfung. Besser ist eine strukturierte Liste, die auch beim Check-in und Check-out am Drehort genutzt wird.

Transport, Fahrzeug und Lagerung

Viele Schäden entstehen außerhalb der eigentlichen Aufnahme: beim Laden, auf dem Transportweg, in Pausen oder beim Übernachten. Deshalb sollte die Produktion konkrete Szenarien mit dem Versicherer besprechen.

  • Ist Be- und Entladen eingeschlossen, und wer darf es durchführen?
  • Welche Anforderungen gelten für verschlossene Fahrzeuge, Sichtschutz, Alarmanlage oder Bewachung?
  • Darf Technik über Nacht im Fahrzeug bleiben?
  • Sind Hotelzimmer, Produktionsbüro, Unit Base und temporäre Lager eingeschlossen?
  • Welche Länder oder Regionen umfasst das Versicherungsgebiet?
  • Gibt es besondere Regeln für Luftfracht, Kurierdienste oder Carnet-Transporte?

Diese Fragen brauchen projektspezifische Antworten. Allgemeine Tipps zur Diebstahlprävention ersetzen keine Versicherungsbestätigung und dürfen niemals zu unsicherer Lagerung verleiten.

Was am Drehort dokumentiert werden sollte

Eine Location Recce sollte auch den sicheren Technikfluss abbilden: Zufahrt, Ladeweg, Treppen, Aufzüge, Regenschutz, abschließbare Räume, Stromverteilung und Fluchtwege. Das Team hält fest, wo Cases stehen dürfen und wer Schlüssel oder Zugangscodes verwaltet.

  1. Vor Load-in: Zustand und sensible Oberflächen des Drehorts fotografisch dokumentieren.
  2. Beim Check-in: Cases und Seriennummern gegen die Equipment-Liste prüfen.
  3. Während des Drehs: Verantwortlichkeiten für unbeaufsichtigte Technik und Medien festlegen.
  4. Beim Wrap: Vollständigkeit, sichtbare Schäden und Rückgabezeiten bestätigen.
  5. Nach Übergabe: Protokolle, Fotos, Mietbelege und Kontaktdaten zentral archivieren.

Schnittstelle zu Haftpflicht und Location-Vertrag

Eine Technikdeckung schützt nicht automatisch den Drehort. Beschädigt ein Stativ den Boden oder verursacht eine Leuchte einen Schaden an fremdem Eigentum, kann eine andere Deckung betroffen sein. Unser Überblick zur Filmversicherung ordnet Technik, Produktionshaftpflicht und Ausfall als getrennte Prüfbereiche ein.

Im Motivvertrag sollten Nutzung, Schutzmaßnahmen, Übergabe, Haftung und Schadenmeldung nachvollziehbar geregelt sein. Versicherungsbedingungen und Vertrag müssen zusammenpassen; sie ersetzen einander nicht.

Wenn ein Schaden passiert

Die Film AFV 2022 nennt beispielhaft Pflichten wie unverzügliche Schadenmeldung, Schadenminderung, Erhalt beschädigter Teile und polizeiliche Anzeige bei bestimmten Eigentumsdelikten. Welche Schritte und Fristen für die eigene Police gelten, muss das Team vor dem Dreh festhalten.

  1. Gefahrenstelle sichern und weitere Schäden verhindern, ohne Personen zu gefährden.
  2. Versicherer oder festgelegte Schadenstelle über den vorgesehenen Kanal informieren.
  3. Zeit, Ort, Beteiligte, Ablauf, Geräte-ID und sichtbaren Zustand dokumentieren.
  4. Beschädigte Teile nicht eigenmächtig entsorgen oder reparieren, solange keine Freigabe vorliegt.
  5. Bei Diebstahl oder anderen meldepflichtigen Ereignissen die vertraglich verlangten Behördenwege einhalten.

Checkliste vor dem ersten Drehtag

  • Equipment-Liste und Werte sind freigegeben.
  • Eigentümer und Mietvertragsanforderungen sind dokumentiert.
  • Versicherungszeitraum deckt Prep, Transport, Dreh und Rückgabe ab.
  • Versicherungsgebiet und alle Locations sind bestätigt.
  • Ausschlüsse, Selbstbehalte und Sublimits sind intern bekannt.
  • Lager-, Fahrzeug- und Bewachungsregeln sind in den Ablauf übersetzt.
  • Schadenkontakt und Dokumentationsprozess stehen im Produktionshandbuch.

Wer noch nach einem geeigneten Motiv sucht, kann auf SetScout Drehorte recherchieren und technische Eckdaten früh in die Anfrage aufnehmen. Je konkreter der geplante Einsatz ist, desto besser lassen sich Location und Technikprozess aufeinander abstimmen.

Häufige Fragen

Ist gemietete Kameraausrüstung automatisch mitversichert?

Nein, darauf sollte sich keine Produktion verlassen. Die Police muss fremdes oder gemietetes Eigentum im konkreten Zeitraum und Umfang einschließen, und der Nachweis muss zu den Anforderungen des Verleihers passen.

Welcher Wert gehört in die Equipment-Liste?

Das hängt vom Vertrag ab. Kaufpreis, Zeitwert, Neuwert und Wiederbeschaffungswert können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die maßgebliche Wertbasis sollte der Versicherer schriftlich erklären.

Sind Daten auf Speichermedien mitversichert?

Nicht zwingend. Physischer Datenträger, Datenwiederherstellung und Kosten eines Nachdrehs können verschiedenen Bausteinen und Grenzen unterliegen. Medien- und Backup-Prozesse müssen daher unabhängig von der Versicherung belastbar sein.

Was ist bei Technik über Nacht im Fahrzeug zu beachten?

Die konkreten Sicherheitsanforderungen und Ausschlüsse der Police sind entscheidend. Wenn die Bedingungen eine Lagerung nicht erlauben oder nur unter Auflagen einschließen, braucht die Produktion eine sichere alternative Unterbringung.

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